Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 39 Seiten

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Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Vorgeschichte und parlamentarische Initiative, Arbeiten der Kommission und der Subkommission

Der vorliegenden Kommissionsinitiative ging die parlamentarische Initiative 08.480 «Moratorium für Agrotreibstoffe» von Nationalrat Rudolf Rechsteiner voraus. Darin griff der Initiant die Konflikte Nahrungsmittelkonkurrenz und Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Produktion von Agrotreibstoffen auf.1 Die parlamentarische Initiative forderte ein fünfjähriges Moratorium für die Einfuhr von biogenen Treibstoffen bzw. Rohstoffen zu deren Herstellung. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) prüfte die parlamentarische Initiative am 11. Mai 2009 und beschloss, ihr Folge zu geben. Bei ihrer Vorprüfung unterstützte die Schwesterkommission zwar die grundsätzliche Stossrichtung der Initiative, beurteilte aber die Massnahme eines Einfuhrmoratoriums nicht als zielführend. Die parlamentarische Initiative fand in der ständerätlichen Kommission keine Mehrheit und wurde später zurückgezogen.

Im Anschluss entwarf die UREK-N eine Kommissionsinitiative, in welcher sie die grundsätzlichen Anliegen aus der parlamentarischen Initiative 08.480 aufnahm, allerdings auf die Forderung nach einem Moratorium verzichtete. Am 19. Oktober 2009 beschloss sie, mit 22 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen, die Kommissionsinitiative 09.499 auszuarbeiten. Die Schwesterkommission befürwortete die Initiative und beschloss am 28. Januar 2010, dem Entscheid der UREK-N mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zuzustimmen.

Die UREK-N beauftragte am 2. Februar 2010 eine Subkommission, einen Gesetzesvorentwurf im Sinne der parlamentarischen Initiative auszuarbeiten. Die siebenköpfige Subkommission setzte sich aus den Nationalräten Roger Nordmann (Präsident), Elmar Bigger, Laurent Favre, Bastien Girod, Beat Jans (ab 1. Juni 2010), Guy Parmelin, Rudolf Rechsteiner (bis 31. Mai 2010) und der Nationalrätin Elvira Bader zusammen. Die Subkommission trat zwischen März und Oktober 2010 fünf Mal zusammen und hörte Expertinnen und Experten verschiedener Fachbereiche an. Sie wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Federführung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), bestehend aus Mitarbeitenden des Bundesamts für Umwelt (BAFU), des Bundesamts für Energie (BFE), des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) unterstützt.

Am 26. Oktober 2010 nahm die Subkommission mit 4 zu 2 Stimmen einen Vorentwurf zuhanden der Plenarkommission an. Diese stimmte dem Vorentwurf am 9. November 2010 mit 17 zu 7 Stimmen zu und schickte ihn in die Vernehmlassung.

1 Agrotreibstoffe sind Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen wie Bioethanol (z.B. aus Zuckerrohr oder Mais), Biodiesel (z.B. aus pflanzlichen Ölen von Raps, Soja oder Ölpalmen) oder Biogas (aus der Vergärung oder Vergasung von Biomasse). Nachfolgend wird im vorliegenden Bericht der Begriff «biogene Treibstoffe» verwendet.