Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/146: 09.499 Pa.Iv. UREK-NR. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen · 39 Seiten
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1.5.2 Abbau technischer Handelshemmnisse
Das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG)21 misst der Vermeidung von technischen Handelshemmnissen oberste Priorität zu. Dies widerspiegelt sich auch in den im Rahmen der THG-Revision von 2009 eingeführten Ergänzungen zu Artikel 4 THG (Ausgestaltung technischer Vorschriften), d.h. in den Prinzipien über den Erlass von Produktevorschriften. So wurde in Artikel 4 Absatz 6 THG neu eine Bestimmung aufgenommen, wonach eine Zulassungspflicht für ein Produkt nur vorgesehen werden darf, wenn dies für die Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen nach Artikel 4 Absatz 4 THG unerlässlich ist. Die Adressaten dieser Rechtsnorm sind Gesetz- und Verordnungsgeber.
Artikel 16a Absatz 2 THG zählt alle diejenigen Fälle auf, in denen das «Cassis de Dijon»-Prinzip – wonach Produkte, die in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne vorgängige zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren können – keine Anwendung findet. Aufgeführt sind unter anderem Produkte, die einer Zulassungspflicht unterliegen (Bst. a). Da Zulassungsverfahren insbesondere für diejenigen Produkte bestehen, von denen eine potenziell hohe Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Mensch, Tier oder für die Umwelt ausgeht, sind Produkte, die nach schweizerischem Recht einer Zulassung bedürften, von der Anwendung des «Cassis de Dijon»-Prinzips ausgenommen.
Dem Sinn des THG entsprechend sind Zulassungspflichten auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen sie zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen im Sinne von Artikel 4 Absatz 4 unerlässlich sind und mit weniger einschneidenden Massnahmen (z.B. Steuererleichterungen als Förderungsmassnahmen) nur ein ungenügender Schutz erzielt werden könnte.
Mit einer wörtlichen Umsetzung der parlamentarischen Initiative der UREK-N würde der im Rahmen der THG-Revision manifestierte Wille, neue Zulassungspflichten für Produkte nur nach den restriktiven Kriterien von Artikel 4 Absatz 6 THG vorzusehen, bereits nach kurzer Zeit wieder in Frage gestellt. Der vorliegende Gesetzesentwurf weicht aus diesen Gründen vom Wortlaut der parlamentarischen Initiative ab und verzichtet vorerst auf Zulassungsbeschränkungen für biogene Treibstoffe.
2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Die Anliegen der parlamentarischen Initiative
Die parlamentarische Initiative fordert, dass die indirekten Auswirkungen bei der Produktion von biogenen Treibstoffen und deren Rohstoffe gebührend berücksichtigt und möglichst vermieden werden. Insbesondere sollen Kriterien festgelegt werden, welche ökologische Mindestanforderungen an den Erhalt von Waldflächen und an die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfüllen. Ausserdem sollen soziale Mindestanforderungen verhindern, dass Kleinbauern von ihren Landflächen vertrieben werden und eine ausreichende Ernährung gefährdet wird.
21 SR 946.51