Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 33 Seiten
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Tiere. Mit diesen Änderungen wird ermöglicht, dass zum Beispiel Jungtiere von Zibben der Gewichtsklasse 3,5 – 5,5 kg in Gehegen der Gewichtsklasse 2,3 – 3,5 kg (mit 50 cm Mindesthöhe) gehalten werden können.
Tabelle 9-1
Durch diese Änderung wird ein Fehler in der französischen Fassung behoben, da bislang hier die Einschränkung auf den Tierversuchsbereich fehlte. Die Anmerkung 7 von Tabelle 9-1 wird so ergänzt, dass sie nur noch für die Haltung von Hühnern im Tierversuch gültig ist. Damit auch wird in der französischen Fassung klargemacht, dass Käfige verboten sind, ausser im Tierversuchsbereich aufgrund von Anmerkung 7 ausnahmsweise erlaubt werden. Im deutschen Text wird die kleinste Haltungseinheit im Tierversuch definiert. In der franz. Version steht das Wort „Tierversuch“ nicht und muss ergänzt werden, da die Anmerkung abweichende Mindestanforderungen im Tierversuch vorgibt (4000cm2 Grundfläche für 2 Tiere, 80 cm Höhe; 1/3 Einstreu und erhöhte Sitzstangen).
Tabelle 9-3
Durch die Neugestaltung der Tabelle wird der Fehler in Ziffer 12 bezüglich der Grösse für jedes zusätzliche Paar (Aussengehege) behoben. Zudem wurde die Lesbarkeit der Tabelle verbessert, indem klar ersichtlich ist, dass die Mindestgrösse für Aussengehege bis zu 8 Taubenpaare gilt und erst danach mit 75% der Innengehegegrösse gerechnet werden darf.
Anhang 2
Es wird eine Nummerierung der Zeilen in allen Tabellen dieses Anhangs eingefügt, analog zu den anderen Anhängen.
Vorbemerkungen
J: neue Formulierung
Gehege müssen mit Tageslicht beleuchtet werden, ausgenommen für Arten, die infolge ihrer weitgehend unterirdischen Lebensweise oder ihrer ausschliesslichen Nachtaktivität kein Tageslicht benötigen.
Tageslicht ist lebenswichtig für den Vitamin D-, Ca- und P-Stoffwechsel sowie für die neuronale Gesundheit (Funktion der Neurotransmitter), die Nierenfunktion und das Wohlbefinden. Ohne Tageslicht können mittel- und längerfristig Depressionen und Mangelerscheinungen auftreten. Darum sollen Wirbeltiere grundsätzlich im Tageslicht gehalten werden. Nicht zwingend anwendbar ist diese Regelung für Tiere, deren Lebensweise nicht in direktem Zusammenhang mit dem Tageslicht stehen wie etwa die Familie der Maulwürfe (Talpidae) oder die meisten Gattungen der Ordnung Eulen (Strigiformes). Ausnahmen bilden hier tag- und dämmerungsaktive Arten wie die Schnee-, die Sperber- oder die Sumpfohreule).
Tabelle 1
Die Unterscheidung der Tanreks nach kleine Arten und grosse Arten wird ersetzt durch eine Unterteilung nach Gewicht. Dies schafft Klarheit in der Anwendung und erleichtert den Vollzug.