Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 33 Seiten

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Sowohl Damhirsche in der Kategorie Mittelgrosse Hirsche wie auch Rentiere in der Kategorie Grosse Hirsche brauchen keine Suhle. Weshalb diese Arten von der Besonderen Anforderung 29) ausgenommen werden.

‚Besondere Anforderung‘ 34

Marmosettenweibchen gebären meist zweieiige Zwillinge. Bereits 5-8 Monate nach deren Geburt können die nächsten Jungtiere zur Welt gebracht werden. Mit ca. 12 – 18 Monaten werden die noch subadulten Jungen geschlechtsreif und gelten ab dann nicht mehr als tolerierte adulte Nachkommen, sondern als individuelle Einzeltiere. Spätestens ab dann müssten die Gehege entsprechend vergrössert werden, sofern ein Zusammenleben der verschiedenen Generationen von den Elterntieren überhaupt toleriert werden.

Frettchen als Heimtier gehalten, neue ‚besondere Anforderung‘ 55

Die lauffreudigen Frettchen brauchen eine möglichst grosse Bewegungsfläche auch innerhalb ihres zeitweiligen Geheges. Eine erhöhte Flächen (Etage) stellt zwar eine Gehegebereicherung (Enrichment) dar, aber sie darf nicht auf Kosten der Gesamtgehegefläche und des Volumens gehen. Die Höhe (Distanz) zwischen Boden und Decke bzw. Etage und Decke muss den Tieren aufrechtes Stehen – eine bei Frettchen häufig gezeigte Verhaltensweise – ermöglichen. Grundfläche und Etage müssen begehbar verbunden sein.

Maximal 1/3 der Gehegegrundfläche kann in Form einer erhöhten Etage angeboten werden. Diese Fläche darf das Mindestvolumen nur proportional verändern. Die nutzbare Innenhöhe zwischen Etage und Decke muss mindestens der einfachen KL entsprechen.

46 (Chinchilla) und 47 (Streifenhörnchen)

Die Zusatzflächen für weitere Tiere bei Chinchilla und Streifenhörnchen sind heute fälschlicherweise wie für Kleinnager festgelegt, sollten aber denjenigen der Meerschweinchen entsprechen.

Tabelle 2

In der Tabelle 2 müssen die Mindestanforderungen für die Haltung von Wachteln aufgenommen werden.

Werden Nester eingesetzt, müssen diese mindestens teilweise abgedeckt und mit Einstreu (z.B. Spreu) versehen sein. Ihre Mindesthöhe soll 16 cm und die Mindestfläche 20cm mal 20cm betragen.

Der Gitteranteil des Bodens darf maximal 50% betragen. Geeignete Gitter sind z. B. Kükenmatten aus Kunststoff mit einer Maschenweite von 12mm mal 12mm für erwachsene Japanwachteln, bzw. von 8 mm mal 8 mm für Küken. Mindestens die Hälfte der verfügbaren Fläche ist mit geeignetem Material einzustreuen (z.B. Spreu, Sägemehl). Die Einstreu muss durch geeignete Massnahmen trocken und sauber gehalten werden.

Mindestanforderungen für Afrikanischer Strauss:

Strausse sind äusserst lauffreudige Tiere, die grosse Flächen beanspruchen. Sie brauchen permanenten Zugang zu einer Auslauffläche. Die Europaratsempfehlungen (Recommendation concerning ratites, 22. Oktober 1997) fordern für 1 - 3 adulte Tiere eine Auslauffläche (Weidefläche) von 2000 m2 sowie 200 m2 für jedes weitere weib-