Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/109: Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) · 33 Seiten

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2 Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten (EDAV-DS)

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Entsprechend der Neustrukturierung der Erlasse im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (siehe Ausgangslage) wird für diese Verordnung der Geltungsbereich auf den Verkehr mit Drittstaaten festgelegt. Die Verordnung regelt die Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten aus Drittstaaten sowie die Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nach Drittstaaten. Ebenfalls als Drittstaat gilt in dieser Verordnung Island in Bezug auf lebende Fische, tierische Samen, Eizellen und Embryonen, da der Handel mit diesen Tieren und Tierprodukten nicht Bestandteil des Veterinärabkommens zwischen der EU und Island ist, womit dieser Handel im Kontext dieser Verordnung zu betrachten ist.

Die Ausnahme vom Geltungsbereich der Verordnung für Lebensmittel, die im internationalen Verkehr in Flugzeugen als Verpflegung an Bord verwendet werden, ist bisher in Art. 3 Abs. 4 EDTpV enthalten und wird neu direkt in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen.

Art. 2 Anwendbares Recht

In Art. 2 wird auf die zusätzlich zu beachtenden Erlasse hingewiesen (bisher Art. 1 Abs. 2 EDAV, Art. 3 EDTpV und Art. 3 EDTV).

Art. 3 Begriffe

Grundsätzlich werden die Definitionen aus den bisherigen Verordnungen übernommen. Es werden aber kleinere Angleichungen an das EU-Recht vorgenommen und bisher fehlende Begriffe neu definiert (Importeur, Bestimmungsbetrieb). Die Tierprodukte sind neu nicht mehr im Geltungsbereich umschrieben, sondern werden ebenfalls als Definition aufgenommen. Andere Begriffe der bisherigen EDAV werden neu nicht mehr definiert, da sie entweder selbsterklärend oder in den materiellen Bestimmungen umschrieben sind. Umgekehrt wird die Umschreibung des Begriffs TRACES neu in die Bestimmung zu den Begriffen aufgenommen und nicht mehr in den spezifischen Bestimmungen zu TRACES definiert. Bezüglich der betroffenen Tiere und Tierprodukte gibt es keine Änderung. In der deutschen Version wird der Begriff Eier durch den zutreffenderen Begriff Eizellen ersetzt (in der französischen und italienischen Fassung der bisherigen Verordnungen wird bereits heute dieser Begriff verwendet).