Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/98: 4. Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 39 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
ist heute laut ChemRRV grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind Syntheseschritte, für die nach dem Stand der Technik ein Ersatz ohne Hg-haltige Hilfsstoffe fehlt (Ziff. 3.2 Abs. 2 Bst. b Anh. 1.7). Nachdem für fast alle Prozesse quecksilberfreie Verfahren existieren, soll die Verwendung von Hg-haltigen Hilfsstoffen zukünftig nur noch möglich sein, wenn der Verwender auf ein begründetes Gesuch hin vom BAFU eine Ausnahmebewilligung erhalten hat. Eine befristete Ausnahmebewilligung kann von BAFU im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) erteilt werden. Die Frist für eine Ausnahmebewilligung wird fallweise festgelegt und beträgt in der Regel zwischen einem Jahr bis drei Jahren.
In der Schweiz ging man bisher davon aus, dass sich im Inland wie im Ausland der
Einsatz von Phenylquecksilber-Verbindungen als Verarbeitungsadditive in Kunststoffen für die Herstellung von Sportplatzbelägen (sog. Tartanbeläge) und einen Zeitraum zwischen 1960 und 1983 beschränkte. Erhebungen in der EU haben nun gezeigt, dass Phenylquecksilber-Verbindungen bei der Herstellung von Polyurethanen (PUR) in überraschend hohen Mengen zum Einsatz gelangen. Einsatzgebiete der Zweikomponenten-Systeme sind v.a. Giessmassen zur Herstellung von Elastomer-Formteilen. Zwar haben die Hersteller Hg-haltiger Verarbeitungsadditive in Aussicht gestellt, Alternativprodukte zu entwickeln, trotzdem ist die EU-Kommission zum Schluss gekommen, dass regulatorischer Druck notwendig ist, damit Phenylquecksilber-Verbindungen vollständig vom Markt verschwinden. Sie hat deshalb im Jahr 2012 Verbote erlassen, die unter Gewährung von Übergangsbestimmungen im Oktober 2017 in Kraft treten6. Gemäss vorliegendem Vorschlag sollen deshalb die bestehenden Bestimmungen der ChemRRV über quecksilberhaltige Hilfsstoffe revidiert und die EU-Vorschriften über Phenylquecksilberverbindungen tel quel übernommen werden.
In Messgeräten dient Quecksilber vor allem als Manometer- und Thermometerflüssig-
keit. An die breite Öffentlichkeit dürfen Hg-haltige Messgeräte wie Fieberthermometer seit mehreren Jahren nicht mehr abgegeben werden. Umfangreiche Abklärungen in der EU haben nun ergeben, dass auch für viele von Berufsleuten genutzte quecksilberhaltige Messgeräte praxiserprobte Alternativen existieren, die ohne Quecksilber arbeiten. Für das Inverkehrbringen quecksilberhaltiger Messgeräte einschliesslich Medizingeräte sind in der EU im April 2014 weitgehende Verbote in Kraft getreten7. Im vorliegenden Vorschlag zu einer Änderung von Anhang 1.7 werden die bestehenden Vorschriften über Laborgeräte und Medizinprodukte präzisiert.
Im Folgenden werden die vorgesehenen Bestimmungen der Neufassung von Anhang 1.7 im Detail erläutert. Laut Bestimmungen zum Inkrafttreten der Verordnungsän-
6 Verordnung (EU) Nr. 848/2012 der Kommission vom 19. September 2012 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Phenylquecksilberverbindungen, ABl. L 253 vom 20.9.2012, S. 5.
7 Verordnung (EU) Nr. 847/2012 der Kommission vom 19. September 2012 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Quecksilber, ABl. L 253 vom 20.9.2012, S. 1.