Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/98: 4. Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 39 Seiten
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taumittel im öffentlichen Winterdienst im Rahmen der Vorschriften von Anhang 2.7 verwendet werden, entscheiden die Kantone für ihr Hoheitsgebiet (vgl. Ziff. 3.3 Abs. 3 Anh. 2.7 ChemRRV).
In den erwähnten Eignungsprüfungen des ASTRA wurde ein Produkt mit dem Handelsnamen «Safecote» als Solezusatz in der Feuchtsalz- und teilweise auch der Soletechnik ausgebracht. In der Feuchtsalzstreuung wird das Streusalz angefeuchtet ausgebracht, um Verluste durch Verwehungen zu minimieren. Dabei wird das trockene Salz mit einer Sole benetzt, kurz bevor es auf die Fahrbahn geschleudert wird. Die am häufigsten verwendeten Solen sind Lösungen von Natriumchlorid (NaCl) und Calciumchlorid (CaCl2). Insbesondere auf Nationalstrassen werden bei bestimmten meteorologischen Verhältnissen nur Solen versprüht. «Safecote» enthaltende NaCl-Solen dienten in den Eignungsprüfungen als Ersatz für CaCl2-Solen, was mit arbeitshygienischen Vorteilen verbunden ist, weil der Umgang mit dem ätzenden CaCl2 entfällt. «Safecote»-haltige NaCl-Solen sollen weiter die Haftung des Streuguts auf der Fahrbahn verbessern und weisen gegenüber Solen ohne Zusatz eine verminderte Korrosivität für Geräte und Fahrzeuge auf. «Safecote» ist eine Mischung verschiedener Nebenprodukte, die bei der Verarbeitung von Rohrzucker und anderen stärkehaltigen Pflanzen anfallen. Es resultiert ein komplexes Gemisch aus Zuckern, organischen Säuren, Betainen und löslichen Mineralsalzen. «Safecote» und andere für den Einsatz im Winterdienst angebotene landwirtschaftliche Nebenprodukte zeichnen sich folglich durch einen hohen Gehalt an organischem Kohlenstoff aus. Das Regelungskonzept zu einer Änderung von Anhang 2.7 ChemRRV sieht vor, diese Produkte als „organische Solezusätze auf Basis landwirtschaftlicher Nebenprodukte“ zu regeln. Entsprechend muss der Titel von Anhang 2.7 neu «Auftaumittel und Solezusätze» heissen. Das Regelungskonzept sieht weiter vor, dass der Einsatz und die Dosierung der fraglichen Solezusätze derart limitiert wird, dass ihr gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) biologisch leicht abbaubar sein muss und der DOC-Gehalt im Feuchtsalz oder in der Sole („Streugut“) bestimmte Werte nicht überschreiten darf. Der Bezug für den zulässigen DOC auf die Masse des „Streugutes“ und nicht auf die damit behandelte Fläche ist deshalb erforderlich, weil die pro Durchgang auszubringende Menge primär vom zu bekämpfenden Zustand wie Eis-, Reif- oder Schneeglätte bestimmt wird und organische Solezusätze in der empfohlenen Dosierung diese Menge nur wenig beeinflussen25. Die laut Entwurf für die Änderung von Anhang 2.7 vorgesehenen zulässigen DOC-Gehalte richten sich an der empfohlenen Dosierung des Produkts «Safecote» in der Sole von 10 % und dessen DOC-Gehalt von 20 % aus. Für die Soleversprühung und Feuchtsalzstreuung (mit 50 % Trockensalz und 50 % Sole) resultieren Werte von 20 g DOC pro kg Sole bzw. 10 g DOC pro kg Feuchtsalz26. Verfügbare Daten zur Zusammensetzung und zur Applikation anderer für den Winterdienst angepriesener Produkte auf Basis landwirtschaftlicher Nebenprodukte zeigen, dass diese das Kriterium für den DOC-Gehalt in der Regel erfüllen würden, dass aber nicht alle Produkte biologisch leicht abbaubar sind (BSB5 : CSB-Verhältnis < 0.5).
25 Laboruntersuchungen an Eisblöcken haben gezeigt, dass die Tauwirksamkeit von «Safecote»-haltigen NaCl-Solen zwischen jener reiner NaCl- und CaCl2-Solen liegt.
26 Etabliert ist besonders die Feuchtsalzstreuung FS30 (mit 70 % Trockensalz und 30 % Sole). Entsprechend wird der zulässige DOC-Gehalt in der Praxis nur zu 60 % ausgeschöpft.