Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/98: 4. Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 39 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
[10] Richtlinie 2013/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. No-
vember 2013 zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cadmium enthaltenden Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in schnurlosen Elektrowerkzeugen bestimmt sind, und von Knopfzellen mit geringem Quecksilbergehalt sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2009/603/EG der Kommission, ABl. L 329 vom 10.12.2013, S. 5.
[11] Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Sep-
tember 2000 über Altfahrzeuge, ABl. L 269 vom 21.10.2000, S. 34.
[12] Richtlinie 2013/28/EU der Kommission vom 17. Mai 2013 zur Änderung von An-
hang II der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge, ABl. L 135 vom 22.5.2013, S 14.
[13] Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. No-
vember 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17.
[14] Durchführungsbeschluss 2013/732/EU der Kommission vom 9. Dezember 2013
über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäss der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Chloralkaliindustrie, ABl. L 332 vom 11.12.2013, S. 34.
[15] Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäi-
schen Gemeinschaft über den Luftverkehr (SR 0.748.127.192.68).
[16] Verordnung (EU) Nr. 379/2014 der Kommission vom 7. April 2014 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäss der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 123 vom 24.4.2014, S. 1.
Im Mai 2013 hat die sechste Vertragsparteienkonferenz (COP6) zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) die Aufnahme von Hexabromcyclododecanen (HBCDD) in Anhang A der Konvention beschlossen. Der Beschluss der COP6 hat zur Folge, dass die bestehenden Vorschriften über HBCDD in der ChemRRV ergänzt werden müssen.
Unabhängig von den Entwicklungen in der EU und im internationalen Recht erzeugen Erfahrungen im Vollzug und Rückmeldungen der Industrie bei gewissen Bestimmungen der ChemRRV Änderungsbedarf. Im Rahmen des vorliegenden Projekts trifft dies bei den Bestimmungen über Auftaumittel zu. Darüber hinaus sollen bestehende – vom Stand der Technik abhängige – Verwendungsbeschränkungen für Quecksilber aktualisiert werden. Daneben sind kleine Anpassungen im Zusammenhang mit der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien und bei den Bestimmungen über «in der Luft stabile» Stoffe (synthetische Treibhausgase) sowie über ozonschichtabbauende Löschmittel vorgesehen.