Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/98: 4. Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 39 Seiten
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seit 1975 zur Anwendung gelangt. Die einzige Anlage in der Schweiz, die noch mit dem Amalgam-Verfahren betrieben wird, ging im Jahr 1972 in Betrieb. Die europäischen Anlagenbetreiber unter dem Dachverband EuroChlor – so auch deren Schweizer Mitglied – gingen ursprünglich davon aus, dass Amalgamanlagen noch bis zum Jahr 2020 betrieben werden dürfen. Da die Planungs- und Bauzeit einer neuen Anlage um 2 Jahre beträgt, wurde der Schweizer Anlagenbetreiber bereits im Januar 2014 vom BAFU über den geplanten Austiegstermin von Ende 2017 informiert.
Das Membran- hat gegenüber dem Amalgamverfahren deutliche energetische und somit klimapolitische Vorteile, da pro Tonne produziertes Chlor 1 MWh (3.6 GJ) Energie eingespart werden kann. Die «energetische» Rückzahldauer einer Membrananlage ist abhängig von der Entwicklung des Strompreises und den Investitionskosten für die Konversion einer Anlage, die bezogen auf eine Tonne Chlorkapazität für eine Anlage mit tiefer Kapazität höher sind als für eine Anlage mit grosser Kapazität. Sie dürfte um 15 Jahre betragen.
Gemäss EU-Regulierungsfolgenabschätzung sind heute ca. 100 Zwei-Komponenten-Polyurethan-Systeme (2K-PUR-Systeme) auf dem Markt, die in der einen Komponente noch Phenylquecksilber-Verbindungen als Additiv enthalten. Die Kosten für die Entwicklung der Substitute betragen 10‘000 – 15‘000 € bzw. 25‘000 – 40‘000 € für Systeme, in denen sich die Verbindungen einfach bzw. eher schwierig ersetzen lassen. Absolut werden die in der EU anfallenden Einmal-Kosten mit bis zu 3.4 Mio. € angegeben36. Phenylquecksilber-Verbindungen zur Verwendung als PUR-Additive werden in der Schweiz weder hergestellt noch importiert. Die Verarbeitung der 2K-PUR erfolgt zur Hauptsache im Ausland, sodass Hg-haltiges PUR als Bestandteil von Endprodukten durch Importe in die Schweiz gelangt. Ihr Preis wird sich regelungsbedingt allenfalls geringfügig erhöhen.
In der Schweiz findet keine Herstellung von quecksilberhaltigen Thermometern und Blutdruckmessgeräten statt. Schätzungen in der EU gehen für solche Messgeräte von einem jährlichen Umsatzrückgang von 5 % aus. Alternativen sind elektronische Thermometer und Blutdruckmessgeräte sowie Aneroid-Blutdruckmessgeräte. Im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung in der EU durchgeführte Berechnungen gemäss der Annuitätenmethode zeigen, dass ein elektronisches Thermometer um 3.5 CHF teurer ist als ein Quecksilberthermometer. Die Mehrkosten bei den Blutdruckmessgeräten betragen zwischen 11 CHF und 14.5 CHF, wenn ein elektronisches Messgerät bzw. ein Aneroid-Blutdruckmessgerät als Ersatz gewählt wird. Berücksichtigt wurden die Anschaffungs-, Unterhalts- und Entsorgungskosten. Die kumulierten Regulierungskosten (Nettobarwert 2015 – 2034) in der EU werden mit ca. 9 Mio. € bei Thermometern (mit einem Temperaturmessbereich > 200°C oder Auflösung < 0.1°C) und ca. 29 Mio. € bei Blutdruckmessgeräten angegeben. Für die Schweiz werden die entsprechenden Kosten grob auf 200‘000 CHF bzw. 600‘000 CHF geschätzt.
Im Rahmen der Konsultation zu einer Änderung der Richtlinie 2066/66/EG über Batterien (2012/0066 COD) betreffend einem Verbot cadmiumhaltiger Akkus für Elektro-
36 entsprechend einem Nettobarwert von 2.4 Mio. € mit einer gewählten Diskontrate von 4 % und der Annahme, dass ein Substitut während 10 Jahren vermarktet wird.