Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/98: 4. Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 39 Seiten

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werkzeuge beantragte das Europäische Parlament über den Kommissionsvorschlag hinaus die Aufhebung der Ausnahme für quecksilberhaltige Knopfzellen, weil diese heute auch ohne Quecksilber sicher funktionieren würden. In der Ende 2013 beschlossenen Richtlinie 2013/56/EU wurde dieser Antrag berücksichtigt. Der einzige Schweizer Knopfzellen-Hersteller bestätigt, dass es möglich ist, Knopfzellen aller galvanischen Systeme und aller Grössen quecksilberfrei herzustellen, die in allen Anwendungsgebieten gleich zuverlässig wie quecksilberhaltige arbeiten. Der Grund, dass sich die quecksilberfreien Knopfbatterien noch nicht flächendeckend durchgesetzt hätten, seien deren Mehrkosten von 10 %.

 Ersatzzellen für Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (NiCd-Zellen) werden bereits heute breit und erfolgreich eingesetzt. In der EU wird geschätzt, dass auch ohne Regulierung bis zum Jahr 2025 der NiCd-Zellenverbrauch um mehr als 50 % zurückgehen wird. Nach Angaben der europäischen Hersteller von Elektrowerkzeugen sind mit dem Verbot von NiCd-Zellen für die Gerätehersteller einmalige Investitionen von rund 33 Millionen € verbunden. Die EU-Kommission gibt an, dass im Zeitraum 2016 bis 2025 ein schnurloses Elektrowerkzeug mit einer alternativen Zelle (Nickel-Metallhydrid oder Lithium-Ionen) je nach der gewählten Alternative 0.4 – 0.9 € mehr kostet.

 In Kunststoffen, vor allem Gummi, werden Öle aus der Erdölraffination als Weichmacher (Weichmacheröle) oder Industrieruss (Carbon black) als Füllmaterial eingesetzt. Diese Ausgangstoffe können produktionsbedingt hohe Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthalten. Um der neu vorgesehenen Beschränkung des PAK-Gehalts in für die breite Öffentlichkeit bestimmten Kunststoffen zu genügen, müssen im Herstellungsprozess PAK-„freie“ Weichmacheröle oder Russe eingesetzt werden. Die Kosten dieser Alternativen liegen um das 1.3- bis 1.5-fache über jenen der herkömmlichen Rohstoffe. Die finanziellen Auswirkungen der Regelung dürften dennoch vernachlässigbar sein, da der Kunststoffbestanteil relativ zum Endprodukt in der Regel einen geringen finanziellen Wert aufweist37.

 Die Chromgerbung von Leder mit Chrom(III)-Salzen kann durch die Auswahl geeigneter Prozesschemikalien sowie der geeigneten Führung des Gerbvorgangs derart praktiziert werden, dass im Leder kein sensibilisierendes Chrom(VI) entsteht. Die Kosten der Chemikalien an den gesamten Produktionskosten bei der Ledergerbung betragen um 10 %. Mit dem Einsatz zweckmässiger Prozesschemikalien sind Mehrkosten von 2 – 10 % verbunden. Dies bedeutet, dass die Mehrkosten für einen konfektionierten Lederartikel deutlich weniger als 1 % betragen. Die mit der Limitierung des Cr(VI)- Gehalts in Lederwaren verbundenen Kosten für die Konsumenten werden in der EU auf ca. 100 Mio. € pro Jahr geschätzt, davon entfallen bis 15 Mio. € auf Chemikalienkosten der Ledergerber in der EU, bis 15 Mio. € auf Testkosten für die Prüfung der Einhaltung des Cr(VI)-Gehalts und ca. 70 Mio. € auf Preiserhöhungen von importierten Lederwaren. Diesen Kosten stehen Nutzen durch die Vermeidung von Allergien gegenüber. Gemäss Regulierungsfolgenabschätzung in der EU sind im ersten Jahr nach erfolgter Regulierung Kosten und Nutzen noch ausgeglichen. Zwanzig Jahre nach Einführung der Regulierung wird der Nutzen durch vermiedene Allergien auf

37 Ein Beispiel aus der Praxis sind Fahrradlenkergriffe aus Gummi.