Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/98: 4. Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 39 Seiten
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Modellrechnungen in der vom ASTRA in Auftrag gegebenen Umweltverträglichkeitsprüfung von «Safecote» haben gezeigt, dass bei einem intensiven Einsatz in der Feuchtsalzstreuung in kleinen Fliessgewässern durch Strassenabläufe bedingt zwar lokal und zeitlich befristet erhöhte DOC-Gehalte auftreten können, diese aber in einem vertretbaren Ausmass liegen. Ebenso besteht kein Anlass zur Besorgnis hinsichtlich einer Überlastung von Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit leicht abbaubarem Kohlenstoff. In der Soleversprühung mit «Safecote»-Zusatz ist die pro Durchgang ausgebrachte DOC-Menge deutlich höher als bei der Feuchtsalzstreuung. Der Einsatz landwirtschaftlicher Nebenprodukte mit dieser Ausbringtechnik soll daher vorerst auf Nationalstrassen beschränkt werden. Es sind Praxiserfahrungen über mehrere Jahre nötig, um den Stellenwert der (reinen) Soleversprühung im kommunalen Winterdienst beurteilen zu können. Wenn diese vorliegen und ein Bedürfnis seitens der Kantone für einen Einsatz landwirtschaftlicher Nebenprodukte als Solezusätze besteht, kann die in dieser Revisionsvorlage vorgeschlagene Verwendungsbeschränkung zu einem späteren Zeitpunkt neu beurteilt werden.
Im Unterschied zu den Solezusätzen auf Basis landwirtschaftlicher Nebenprodukte sind Natrium- und Kaliumformiat Ersatzstoffe für NaCl. Eine breite Substitution wäre für die aquatische Umwelt indes nicht verträglich, auch wenn Formiate gegenüber anderen chloridfreien Auftaumitteln (Natrium- und Kaliumacetat, Calciummagnesiumacetat, Harnstoff, Alkohole) die geringste Sauerstoffzehrung verursachen. Für die terrestrische Umwelt vorteilhaft ist, dass sich Formiat im Boden nicht anreichert, da es auch bei tiefen Temperaturen biologisch gut abgebaut wird. Mehrjährige Versuche im Feld mit der auf Chlorid besonders empfindlich reagierenden Sommerlinde (Tilia platyphyllos) haben zudem gezeigt, dass Formiat auf diese Baumart nicht schädlich wirkt. Auf Tausalze mitunter sensible und seltene Pflanzen findet man oft in zoologischen und botanischen Gärten, Parkanlagen oder Friedhöfen. So sieht der Entwurf zu einer Änderung von Anhang 2.7 vor, dass Formiate neu auch auf Gehwegen, die an Grünflächen grenzen, verwendet werden dürfen. Eine weitergehende begriffliche Einschränkung erscheint nicht notwendig, da der Verbrauch von Formiaten in der Praxis zusätzlich durch dessen im Vergleich zu NaCl deutlich höheren Preis beschränkt wird.
Anhang 2.7 soll weiter dahin gehend geändert werden, dass der Einsatz von Harnstoff, der nach geltendem Recht auf Flugplätzen und korrosionsgefährdeten Strassenabschnitten verwendet werden darf, auf Flugplätze beschränkt wird. Nachdem heute durch die Installation von Fahrbahndetektoren und Strassenwetterstationen bis hin zu Freiflächenheizungen Auftaumittel viel gezielter und mit der inzwischen etablierten Feuchtsalztechnik in geringeren Aufwandmengen ausgebracht werden, hat sich das Korrosionsproblem entschärft, sodass heute Harnstoff und andere chloridfreie Mittel als Auftaumittel auf Strassen nicht mehr benötigt werden. Darum soll auch der Einsatz von abbaubaren niederen Alkoholen auf Flugplätze beschränkt werden.
Die präventive Streuung, d.h. das Ausbringen von Streumitteln vor Eintreten eines Niederschlagsereignisses insbesondere zur Vermeidung von Eis- und Reifglätte, ist nach geltendem Recht „nur bei kritischen Wetterlagen und an exponierten Stellen“ erlaubt. Aufgrund der grossen Flächen, die potentiell zu behandeln sind, werden im Winterdienst die Prioritäten ohnehin auf «exponierte Stellen» (wie stark frequentierte Strassen, Zu-