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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 38 Seiten
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Anhang 2.3 (Art. 74, 79 und 92)
Investitionsbeitrag für Biomasseanlagen
1 Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA)
1.1 Energetische Mindestanforderung
Ein Investitionsbeitrag wird nur gewährt, wenn die Anlage eine energetische Nettoeffizienz (ENE) von mindestens 0,65 aufweist.
1.2 Inhalt des Gesuchs
Das Gesuch hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
a. Angaben zur Anlage, insbesondere den Namen der berechtigten Person und den Standort;
b Projektbeschrieb, der aufzeigt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Ausrichtung eines Investitionsbeitrags erfüllt werden;
c. detaillierte Auflistung der Investitionskosten, aufgeteilt in anrechenbare und nicht anrechenbare Kosten;
d. installierte elektrische Leistung (kWel) vor und nach der Investition;
e. Brutto-Elektrizitäts- und Wärmeproduktion (kWh),
f. Netto-Elektrizitätsproduktion sowie extern genutzte Wärme pro Kalenderjahr vor und nach der Investition;
g. Berechnung der nicht amortisierbaren Mehrkosten;
h. geplantes Inbetriebnahmedatum;
i. Zustimmung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.
1.3 Nutzungsdauertabelle
Für die Berechnung der nicht amortisierbaren Mehrkosten wird von der folgenden Nutzungsdauer der einzelnen Anlagenbestandteile ausgegangen:
Anlagenbestandteil Jahre
Strahlungszüge, Kesseltrommel, Verdampfer, Eco, Konvekti-15
onsteil Überhitzer10
Turbine, Generator, Hydraulikanlage, Transformator, Kühl-25
kreislauf (Turbine, Generator), Speisewasserpumpen (2
elektrisch, 1 Dampf), Speisewasserbehälter, Luftkondensator,
Ejektoren, Kesselablassentspanner, Rohrleitungen und Arma-
turen, Druckreduzierstation, Kondensatsystem und Speisewas-
servorwärmung, Turbinenhauskran, Starkstromanschluss, Not-
stromaggregrat
Leittechnik (EMSR)15
2 Klärgasanlagen
2.1 Energetische Mindestanforderungen
Der Faulturm muss mit Abwärme geheizt werden und das WKK-Modul muss einen minimalen elektrischen Wirkungsgrad gemäss dem Diagramm in Anhang 1.5 Ziffer 2.2.4 Buchstabe a erreichen.
2.2 Inhalt des Gesuchs
Das Gesuch hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
a. Angaben zur Anlage, insbesondere den Namen der berechtigten Person und den Standort);
b. Projektbeschrieb, der aufzeigt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Ausrichtung eines Investitionsbeitrags erfüllt werden;
c. detaillierte Auflistung der Investitionskosten, aufgeteilt in anrechenbare und nicht anrechenbare Kosten;
d. installierte elektrische Leistung (kWel) vor und nach der Investition;
e. erwartete Elektrizitätsproduktion pro Kalenderjahr vor und nach der Investition;
f. eine Berechnung der nicht amortisierbaren Mehrkosten;
g. geplantes Inbetriebnahmedatum;
h. Einwohnerwerte der Kläranlage;
i. Zustimmung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.