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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 38 Seiten
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5 Vergütungsdauer
Die Vergütungsdauer beträgt 15 Jahre.
6 Gesuchsverfahren
6.1 Das Gesuch hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
a. Angaben zur Anlage, insbesondere den Namen des Betreibers und den Standort der Anlage;
b. Zustimmung der Grundeigentümer;
c. elektrische und thermische Nennleistung;
d. projektierte jährliche Brutto- und Nettoproduktion (elektrisch und thermisch);
e. projektierte Wärmenutzung und Zustimmung der voraussichtlichen Wärmeabnehmer;
f. Rückkühlmedium;
g. Produzentenkategorie.
6.2 Projektfortschrittsmeldung
6.2.1 Die Projektfortschrittsmeldung ist spätestens drei Jahre nach der Zusicherung dem Grundsatz nach (Art. 23) einzureichen.
6.2.2 Sie hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
a. rechtskräftige Baubewilligung;
b. die Meldung des Projekts beim Netzbetreiber sowie dessen Stellungnahme dazu;
c. Anschlussmöglichkeiten für thermische Energie;
d. allfällige Änderungen gegenüber den im Gesuch gemachten Angaben;
e. geplantes Inbetriebnahmedatum.
6.3 Inbetriebnahme
6.3.1 Die Anlage ist spätestens sechs Jahre nach der Zusicherung dem Grundsatz nach (Art. 23) in Betrieb zu nehmen.
6.3.2 Anlagen, die nach Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a aufgrund der vollständigen zweiten Projektfortschrittsmeldung auf der
Warteliste vorgerückt sind, sind spätestens drei Jahre nach Eröffnung der Verfügung zur provisorischen Teilnahme in Betrieb zu nehmen.
6.4 Inbetriebnahmemeldung
Die Inbetriebnahmemeldung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Inbetriebnahmedatum;
b. allfällige Änderungen gegenüber den im Gesuch oder der Projektfortschrittsmeldung gemachten Angaben;
c. Bestätigung von Swisstopo, dass ihr die Projektantin oder der Projektant sämtliche Geodaten zur Bearbeitung gemäss dem Geoinformationsgesetz vom 5. Oktober 200720 zur Verfügung gestellt hat.
7 Übergangsbestimmung
7.1 Für Betreiber, die für ihre Anlage vor dem 1. Januar 2018 sowohl einen positiven Bescheid erhalten als auch die vollständige
erste Projektfortschrittsmeldung nach bisherigem Recht eingereicht haben, gilt eine Vergütungsdauer von 20 Jahren.
7.2 Für Anlagen, die nach Artikel 3gbis Absatz 4 Buchstabe b Ziffer 1 der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 in der Fas-
sung vom 2. Dezember 201621 aufgrund der vollständigen Projektfortschrittsmeldung auf der Warteliste vorgerückt sind, ist die Inbetriebnahmemeldung innerhalb folgender Fristen einzureichen:
a. spätestens sechs Jahre nach der Mitteilung des positiven Bescheids, sofern der Betreiber diesen bis zum 31. Dezember 2015 erhalten hat;
b. spätestens bis zum 31. Dezember 2019, sofern der Betreiber zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 1. Januar 2017 einen positiven Bescheid erhalten hat.
20 SR 510.62
21 AS 2016 4617