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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 38 Seiten

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Anhang 3 (Art. 70, 91 und 95)

Bestimmung des durchschnittlichen Kapitalkostensatzes

1 Abweichung von Ziffer 1.1 Anhang 1 StromVV

Der Eigenkapitalkostensatz und der Fremdkapitalkostensatz werden je mit 50 Prozent gewichtet.

2 Abweichung von Ziffer 2.4 Anhang 1 StromVV

Die Festlegung erfolgt jeweils bis Ende März, und gilt:

a. bei den Investitionsbeiträgen für das laufende Jahr;

b. bei der Marktprämie für das Vorjahr.

3 Abweichungen von Ziffer 5 Anhang 1 StromVV

3.1 Der Leveragefaktor ergibt sich aus dem Eigenkapitalanteil von 50 Prozent beziehungsweise dem Fremdkapitalanteil von

50 Prozent am Gesamtkapital.

3.2 Die Beta-Werte der Peer-Group-Unternehmen werden auf wöchentlicher Basis über einen Zeitraum von zwei Jahren ermittelt.

3.3 Für das unlevered Beta gelten die folgenden pauschalen Werte:

a. unter 0,25: 0,2;

b. von 0,25 bis unter 0,35: 0,3;

c. von 0,35 bis unter 0,45: 0,4;

d. von 0,45 bis unter 0,55: 0,5;

e. von 0,55 bis unter 0,65: 0,6;

f. von 0,65 bis unter 0,75: 0,7;

g. von 0,75 bis unter 0,85: 0,8;

h. 0,85 oder mehr: 0,9.

3.4 Die Grenzwerte, deren Über- oder Unterschreitung zu berücksichtigen ist, liegen bei 0,25, 0,35, 0,45, 0,55, 0,65, 0,75 und 0,85.

4 Abweichungen von Ziffer 7 Anhang 1 StromVV

4.1 Für die Summe aus Bonitätszuschlag inklusive Emissions- und Beschaffungskosten gelten die folgenden pauschalen Werte:

a. unter 0,625 Prozent: 0,50 Prozent;

b. von 0,625 bis unter 0,875 Prozent: 0,75 Prozent;

c. von 0,875 bis unter 1,125 Prozent: 1,00 Prozent;

d. von 1,125 bis unter 1,375 Prozent: 1,25 Prozent;

e. von 1,375 bis unter 1,625 Prozent: 1,50 Prozent;

f. von 1,625 bis unter 1,875 Prozent: 1,75 Prozent;

g. von 1,875 bis unter 2,125 Prozent: 2,00 Prozent;

h. von 2,125 bis unter 2,375 Prozent: 2,25 Prozent;

i. von 2,375 bis unter 2,625 Prozent: 2,50 Prozent;

j. 2.625 Prozent oder mehr: 2,75 Prozent.

4.2 Die Grenzwerte, deren Über- oder Unterschreitung zu berücksichtigen ist, liegen bei 0,625, 0,875, 1,125, 1,375, 1,625, 1,875,

2,125, 2,375 und 2,625 Prozent.