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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 38 Seiten

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e. die Zustimmung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer;

f. die Produzentenkategorie;

g. das Inbetriebnahmedatum;

h. das Abnahmeprotokoll mit detaillierter technischer Beschreibung;

i. die Beglaubigung der Anlagedaten;

j. für integrierte Anlagen: Fotos, die den Solarstromgenerator während des Baus und nach der Fertigstellung zeigen und aus denen ersichtlich wird, dass eine integrierte Anlage nach Artikel 7 vorliegt;

k. für Anlagen nach Artikel 8 Absatz 3: die Erklärung, dass der Betreiber auf die Vergütung des Leistungsbeitrags für die Leistung ab 100 kW verzichtet.

4 Gesuch und Inbetriebnahmemeldung für grosse Anlagen

4.1 Das Gesuch für grosse Anlagen hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:

a. Angaben zur Anlage, insbesondere den Namen der berechtigten Person und den Standort der Anlage einschliesslich der Angabe der Grundstücks- bzw. Parzellen-Nummer;

b. Kategorie der Anlage;

c. geplante Leistung;

d. erwartete jährliche Produktion;

e. Zustimmung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer;

f. Produzentenkategorie.

4.2 Inbetriebnahmemeldung

Die Inbetriebnahmemeldung hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:

a. Inbetriebnahmedatum;

b. Abnahmeprotokoll mit detaillierter technischer Beschreibung;

c. allfällige Änderungen gegenüber den im Gesuch gemachten Angaben;

d. Beglaubigung der Anlagedaten;

e. für integrierte Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2013 in Betrieb genommen wurden: Fotos, die den Solarstromgenerator während des Baus und nach der Fertigstellung zeigen und aus denen ersichtlich wird, dass eine integrierte Anlage nach Artikel 7 vorliegt.