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Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 38 Seiten
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e. die Zustimmung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer;
f. die Produzentenkategorie;
g. das Inbetriebnahmedatum;
h. das Abnahmeprotokoll mit detaillierter technischer Beschreibung;
i. die Beglaubigung der Anlagedaten;
j. für integrierte Anlagen: Fotos, die den Solarstromgenerator während des Baus und nach der Fertigstellung zeigen und aus denen ersichtlich wird, dass eine integrierte Anlage nach Artikel 7 vorliegt;
k. für Anlagen nach Artikel 8 Absatz 3: die Erklärung, dass der Betreiber auf die Vergütung des Leistungsbeitrags für die Leistung ab 100 kW verzichtet.
4 Gesuch und Inbetriebnahmemeldung für grosse Anlagen
4.1 Das Gesuch für grosse Anlagen hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
a. Angaben zur Anlage, insbesondere den Namen der berechtigten Person und den Standort der Anlage einschliesslich der Angabe der Grundstücks- bzw. Parzellen-Nummer;
b. Kategorie der Anlage;
c. geplante Leistung;
d. erwartete jährliche Produktion;
e. Zustimmung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer;
f. Produzentenkategorie.
4.2 Inbetriebnahmemeldung
Die Inbetriebnahmemeldung hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
a. Inbetriebnahmedatum;
b. Abnahmeprotokoll mit detaillierter technischer Beschreibung;
c. allfällige Änderungen gegenüber den im Gesuch gemachten Angaben;
d. Beglaubigung der Anlagedaten;
e. für integrierte Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2013 in Betrieb genommen wurden: Fotos, die den Solarstromgenerator während des Baus und nach der Fertigstellung zeigen und aus denen ersichtlich wird, dass eine integrierte Anlage nach Artikel 7 vorliegt.