Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/36: Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) · 39 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
In Erfüllung des Postulats 20.4399 «Für ein modernes Bundesgerichtsgesetz» von Ständerat Caroni vom 2. Dezember 2020 veröffentlichte der Bundesrat am 24. Januar 2024 den Postulatsbericht «Revisionsbedarf Bundesgerichtsgesetz». Im Postulatsbe- richt zeigt der Bundesrat auf, welche Reformvorschläge aus der gescheiterten Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG)1 von 2018 («Grosse Revision») weiterhin sinnvoll und politisch mehrheitsfähig sind. Gestützt auf diese Analyse hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende Dezember 2024 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten mit den mehrheitsfähigen techni- schen Änderungen des Revisionsentwurfs 2018.
Als sinnvoll und mehrheitsfähig beurteilt hat der Bundesrat insbesondere Präzisierun- gen und Vereinheitlichungen, die Kodifizierung von Rechtsprechung, aber auch die An- passung der Gerichtsorganisation und kleine Anpassungen des Verfahrens vor Bun- desgericht, beispielsweise die Verjährung der Ersatzforderung bei unentgeltlicher Rechtspflege oder die Anwendung des einzelrichterlichen Verfahrens (vgl. Postulats- bericht, Ziff. 4).
Das Ziel der vorliegenden «kleinen BGG-Reform» ist die technische Verbesserung der Rechtslage und die Stärkung der Rechtssicherheit. Nicht mehr im Vordergrund stehen die Verbesserung des Rechtsschutzes oder die Entlastung des Bundesgerichts. Auf eine Einschränkung der subsidiären Verfassungsbeschwerde wird ausdrücklich ver- zichtet.
Seit 2018 hat sich zudem das Bedürfnis nach weiteren kleineren Anpassungen in der Bundesrechtspflege gezeigt. Die Vorlage enthält folglich auch weitere kleinere Ände- rungen, die noch nicht im Revisionsentwurf von 2018 enthalten waren, jedoch ebenfalls der Verbesserung der Rechtslage und Rechtssicherheit dienen.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Bereits mit dem Postulatsbericht «Revisionsbedarf Bundesgerichtsgesetz» hat der Bundesrat die folgenden zwei Handlungsvarianten verworfen:
− «Erst bei Gelegenheit handeln»: Der Bundesrat hätte vorerst die parlamentarische Debatte zum Postulatsbericht und allfällige Vorstösse abwarten können. Gleichzeitig hätte er bei Gelegenheit einzelne der Reformelemente in andere passende Reform- vorlagen zur Bundesrechtspflege einbringen können. Mit dieser zurückhaltenden