Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 38 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.234492 / 217.1/2017/00005
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Personalbestand von Bund und Kantonen
Das Geldspielgesetz hat Auswirkungen auf den Personalbestand von Bund und Kantonen. Die vorliegenden Verordnungen für sich haben keine weiteren Auswirkungen auf den Personalbestand von Bund und Kantonen.
5.2 Auswirkungen auf die Einnahmen von Bund und Kantonen
Die wesentlichen finanziellen Auswirkungen der neuen Geldspielgesetzgebung sind in der Botschaft vom 21. Oktober 2015 dargelegt worden.
Im Vergleich mit den Ausführungen in der Botschaft kann auf folgende zwei neuen Elemente hingewiesen werden.
Erstens weicht die Lösung bezüglich der im BGS vorgesehenen Besteuerung der Spielergewinne, die vom Parlament schliesslich angenommen wurde, von jener ab, die der Bundesrat vorgeschlagen und in der Botschaft vom 21. Oktober 2015 beschrieben hatte. Anstatt alle Spielergewinne von der Steuer zu befreien, sind gemäss BGS nun Gewinne von über einer Million Franken aus der Teilnahme an Grossspielen oder aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen steuerbar (siehe namentlich Art. 24 Bst. ibisDBG, eingeführt durch das BGS).
Im Vergleich zum geltenden Recht, gemäss welchem die Gewinne aus den Spielbanken steuerfrei und die Gewinne aus Lotterien ab 1000 Franken steuerbar sind, war bei der ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung von jährlichen Ausfällen bei der Einkommenssteuer in der Grössenordnung von 104 Millionen Franken (35 Millionen zulasten des Bundes, 69 Millionen zulasten der Kantone) auszugehen. Dieser vorübergehende Steuerausfall sollte mittelfristig vollumfänglich durch höhere Erträge aus den Lotterien kompensiert werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Lösung des Parlaments sind nicht offiziell beziffert worden. Gemäss Schätzungen dürften sich die Erträge bei der Einkommenssteuer auf rund 45 Millionen Franken belaufen. Mit anderen Worten würden die Steuerausfälle im Vergleich mit der ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagenen vollständigen Steuerbefreiung um rund 59 Millionen Franken reduziert.
Zweitens wird in den Artikeln 117 und 118 VE-VGS die Progression der Spielbankenabgabe festgelegt. Sie bewegt sich im Rahmen der Mindest- und Höchstsätze nach Artikel 120 Absatz 2 BGS. Entsprechend dem Gesetz wird die Progression in der Verordnung für die online durchgeführten Spielbankenspiele und die in den landbasierten Spielbanken durchgeführten Spielbankenspiele unterschiedlich geregelt.
In Bezug auf die Progression des Abgabesatzes für die in landbasierten Spielbanken erzielten Bruttospielerträge ändert sich gegenüber dem geltenden Recht nichts. Die Einnahmen aus der Spielbankenabgabe sollten sich folglich im aktuellen Rahmen bewegen (323 Millionen Franken im Jahr 2016).
Der Abgabesatz für die online erzielten Bruttospielerträge gemäss Artikel 118 VE-VGS hingegen entspricht den Schlussfolgerungen des Expertenberichts vom 11. August 2017 (PwC, Besteuerung von Online-Spielbankenspielen). Gemäss dem vorgeschlagenen Modell wird auf Bruttospielerträgen bis zu 3 Millionen Franken der Mindestsatz von 20 Prozent erhoben. Der Abgabesatz steigt danach stark bis zu einem Bruttospielertrag von 40 Millionen Franken, um schliesslich wieder abzuflachen. Der Höchstsatz von 80 Prozent wird ab einem Bruttospielertrag von 500 Millionen Franken erreicht.
Die Öffnung des Markts der online durchgeführten Spielbankenspiele führt somit zu höheren Einnahmen aus der Spielbankenabgabe. Die zusätzlichen Einnahmen werden vollumfänglich