Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/16: Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz · 38 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.234492 / 217.1/2017/00005
der AHV überwiesen. Denn anders als bei den landbasierten Spielen wird bei den online durchgeführten Spielen nicht ein Teil des Abgabeertrags den Kantonen überwiesen (siehe Art. 122 Abs. 3 BGS).
Auf der Grundlage verschiedener Szenarien wird im Expertenbericht geschätzt, dass die Einnahmen aus der Spielbankenabgabe und damit der an die AHV überwiesene Betrag ab 2023 im Rahmen von 40–75 Millionen Franken steigen werden.