Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/55: Verordnungsänderungen zur Revision des Personenbeförderungsgesetzes / Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) · 39 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht

Aktenzeichen: BAV-010.0-3/5/1/4

Ohne Anpassung übernommen von Artikel 27g aARPV.

Artikel 18 Öffnung der Aussschreibungsofferten

Mit sprachlichen Anpassungen übernommen von Artikel 27h aARPV und Aktualisierung Verweis auf Artikel 17 statt 27g aARPV.

Artikel 19 Bereinigung und Bewertung der Ausschreibungsofferten

Absätze 1-3 mit sprachlichen Anpassungen übernommen von Artikel 27i aARPV.

In einem neuen Absatz 4 wird bestimmt, dass die Besteller festlegen müssen, ob sie die Kosten (Bruttoausschreibung) oder die ungedeckten Kosten (Nettoausschreibung) bewerten (siehe auch Erläuterungen zu Artikel 15).

Auswirkungen: keine

Artikel 20 Vergabeabsicht und Vergabeentscheid

Aktuelle Bestimmungen: Artikel 27c, 27i Absatz 4 und 27j aARPV

Bisheriger Artikel 27c Absatz 1 wird ersatzlos gestrichen, da die Inhalte bereits in Artikel 12 VPB enthalten sind. Eine Wiederholung in der ARPV ist daher weder nötig noch sinnvoll.

Titel wird aufgrund der neuen Inhalte der Bestimmung entsprechend geändert.

Absatz 1: mit sprachlichen Anpassungen übernommen von Artikel 27i Absatz 4 aARPV.

Absatz 2: in einer vereinfachten Form, ohne inhaltliche Anpassung, übernommen von Artikel 27c Absatz 2 aARPV.

Absatz 3: ohne Anpassung übernommen von Artikel 27c Absatz 3 aARPV.

Absatz 4: mit sprachlichen Anpassungen übernommen von Artikel 27j aARPV.

Auswirkungen: keine

Artikel 21 Abbruch des Ausschreibungsverfahrens

Mit sprachlicher Anpassung übernommen von Artikel 27k aARPV.

Artikel 22 Veröffentlichung

Aktuelle Bestimmung: Artikel 27l aARPV.

Im Absatz 1 wird präzisiert, dass die Veröffentlichungen durch das BAV erfolgen.

Absatz 2 ohne Anpassung übernommen.

Auswirkungen: keine

Artikel 23 Wechsel des beauftragten Unternehmens

Aktuelle Bestimmung: Artikel 28 aARPV.

15/39 BAV-D-0A8A3401/176