Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/55: Verordnungsänderungen zur Revision des Personenbeförderungsgesetzes / Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) · 39 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-010.0-3/5/1/4

- g. ohne Anpassung übernommen von Buchstabe e RKV;

- h. ohne Anpassung übernommen von Buchstabe f RKV;

- i. Bericht Spezialprüfung gemäss Artikel 38 Absatz 3 PBG;

- j. der ausführliche Bericht der Revisionsstelle an den Verwaltungsrat ist heute bereits als Bestandteil der Selbstdeklaration gemäss Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a RKV einzureichen;

- k. Abweichungen in der Ist-Rechnungen gegenüber den Planrechnungen sind zu begründen.

Absatz 2: Ohne Anpassung übernommen von Artikel 6 Absatz 2 RKV. Das Protokoll der Generalversammlung ist einzureichen, sobald es rechtskräftig ist, was auch erst nach der Einreichungsfrist für die übrigen Unterlagen zur Jahresrechnung der Fall sein kann.

Absatz 3: Ohne Anpassung übernommen von Artikel 6 Absatz 3 RKV

Absatz 4: Neben den Offerten sollen neu auch die Unterlagen für die Ist-Rechnung mittels der neuen Datenplattform eingereicht werden. Die Bestimmung entspricht der analogen Bestimmung in Artikel 31 Absatz 2 ARPV für die Einreichung der Offerten.

Auswirkungen: Erhöhung der Transparenz gegenüber den Bestellern sowie Vereinfachung der Einreichung der Unterlagen.

6. Kapitel: Schlussbestimmungen

Artikel 66 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse

Aufgehoben werden die bisherige ARPV sowie die RKV.

Artikel 67 Übergangsbestimmungen

Absatz 1: Bestehende «Vergabevereinbarungen» aus Ausschreibungen sind bis zu ihrem Ablauf gleichgestellt wie Zielvereinbarungen nach Artikel 26 ARPV. Neu werden auch nach Ausschreibungen Zielvereinbarungen abgeschlossen.

Absatz 2: Ohne Anpassung übernommen von Artikel 47 Absatz 3 aARPV, da weiterhin noch Angebote bei Seilbahnen mit kantonaler Bewilligung statt Konzession bestellt werden.

Artikel 68 Inkrafttreten

Das Inkrafttreten ist auf 1. Januar 2025 vorgesehen, die neuen Bestimmungen kämen danach erstmals für das Bestellverfahren 2027/2028 zur Anwendung.

29/39 BAV-D-0A8A3401/176