Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/55: Verordnungsänderungen zur Revision des Personenbeförderungsgesetzes / Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) · 39 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 36Fedlex · Erläuternder Bericht
Aktenzeichen: BAV-010.0-3/5/1/4
Auswirkungen: keine
Artikel 41 Fahrtenblatt im Strassenverkehr
Abtausch der Reihenfolge von «Pendelfahrten» und «Rundfahrten», damit sie in einer logischen Abfolge erscheinen. Inhaltlich gibt es keine Änderungen.
Auswirkungen: keine
Artikel 42 Streckenführung und Haltestellen
Die Formulierung von Absatz 4 wurde vereinfacht.
Auswirkungen: keine
Artikel 44 Voraussetzungen der Erteilung
In Absatz 1 Buchstabe c wurde der Begriff «Verkehrsangebot» in «Angebot» geändert.
Auswirkung: keine
Artikel 54 Schiffe
Der Begriff «Verkehrsangebot» wurde in «Angebot» geändert.
Auswirkungen: keine
Artikel 55b Informationspflicht
Im Bereich der Kundeninformation bestehen steigende Erwartungen und Ansprüche seitens Kundinnen und Kunden, der TU sowie der Verbünde. Um den Erwartungen und Ansprüchen gerecht zu werden, kommen die Alliance SwissPass (ASP) und das BAV zum Schluss, dass eine durchgängige Kundeninformation notwendig ist, was eine Regelung über alle konzessionierten TU voraussetzt. Vor diesem Hintergrund wird die standardisierte nationale Kundeninformation ins Leben gerufen. Ziel ist eine weitgehend standardisierte, auf einheitlicher Datengrundlage basierende, adressatengerechte und inhaltlich konsistente Information für die öV-Kundschaft durch den öffentlichen Verkehr Schweiz. Dies unter Berücksichtigung der ganzen Informations- und Reisekette. Zur Erreichung dieses Ziels wurde eine nationale Kommission Kundeninformation (KKI). Diese definiert einen Branchenstandard Kundeninformation für alle konzessionierten TU und erarbeitet Umsetzungsprojekte, basierend auf den Anforderungen des Strategierates ASP und des BAV, was unter Absatz 1 nun festgehalten wurde. Dabei berücksichtigt sie die Bedürfnisse der konzessionierten TU und anderer Stakeholder.
Auswirkungen: Präzisierung / Verweis auf den Branchenstandard
Artikel 56 Direkter Verkehr im konzessionierten Verkehr
Im Absatz 3 wurden die Einschränkung «wenn die technischen Bedingungen es erlauben» gestrichen. Zum heutigen Zeitpunkt ist der Stand der Technik soweit fortgeschritten, dass diese Einschränkung auf Verordnungsstufe nicht mehr zeitgemäss ist.
Auswirkungen: keine
Artikel 56a Gemeinsame Vertriebsinfrastruktur
36/39 BAV-D-0A8A3401/176