Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/29: Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen · 39 Seiten

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Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen

Rechtsunsicherheiten entstehen hauptsächlich dadurch, dass den beteiligten Verwaltungseinheiten sowie letztlich dem Bundesrat ein gewisses Ermessen in der Beurteilung einer Übernahme eingeräumt wird. Dies macht es einem Unternehmen schwieriger, im Voraus abzuschätzen, ob eine Übernahme genehmigt wird oder nicht.

Zudem bringen Compliance-Risiken Rechtsunsicherheiten mit sich. So kann beim ausländischen Investor eine gewisse Unsicherheit bestehen, ob eine Übernahme genehmigungspflichtig ist. Wird für eine genehmigungspflichtige Übernahme kein Gesuch eingereicht, drohen Verwaltungs- sowie Sanktionsmassnahmen (siehe Erläuterungen zu den Art. 17 und 18 in Ziff. 4). Diese Rechtsunsicherheiten hemmen den Markt für Unternehmensübernahmen.

Die Investitionsprüfung führt zudem dazu, dass es bei zu genehmigenden Übernahmen zu einer Verlängerung der Zeit zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und dem Vollzug der Übernahme von zwischen einem bis zu vier Monaten kommt. Je länger diese Zeitspanne ist, desto grösser sind die Unsicherheiten beim Käufer und beim Verkäufer. Denn ein Unternehmen gilt mit dem Abschluss des Kaufvertrags als technisch verkauft, der Käufer übernimmt allerdings erst nach erfolgtem Vollzug die volle Verfügungsmacht über das Unternehmen.

Fällt eine Übernahme unter die Investitionsprüfung, wird sich dies zudem negativ auf den Wert des inländischen Unternehmens auswirken. Ein Verkäufer wird in der Regel bestrebt sein, dass ein Bieterwettbewerb um sein Unternehmen entsteht. Je intensiver dieser Wettbewerb, desto höher fällt der Verkaufspreis aus. Führt die Investitionsprüfung nun dazu, dass sich der Kreis der Interessenten reduziert, wird sich dies negativ auf den Bieterwettbewerb auswirken. Dabei sind grundsätzlich zwei Situationen zu unterscheiden. In der ersten Situation fällt das inländische Unternehmen in die Gruppe von Unternehmen, bei welchen für alle ausländischen Investoren eine Genehmigungspflicht besteht. In diesem Fall kann sich der Kreis der Interessenten insbesondere aufgrund der oben dargestellten Rechtsunsicherheiten sowie der drohenden Verzögerung beim Vollzug der Übernahme von bis zu vier Monaten reduzieren. In der zweiten Situation wird nur eine Genehmigungspflicht resultieren, wenn der Käufer ein ausländischer staatlicher oder staatsnaher Investor ist. In diesem Fall muss sich der Verkäufer entscheiden, ob er das Risiko einer Prüfung eingehen will, oder ob er einen ausländischen staatlichen oder staatsnahen Bieter vom Bieterprozess ausschliessen will, wodurch sich der Bieterwettbewerb abschwächen würde.

Kommt es zu einer Untersagung einer Übernahme oder zieht sich ein ausländischer Investor während eines Genehmigungsverfahrens zurück, sind weitere negative Auswirkungen zu erwarten. So dürfte sich der Wert des inländischen Unternehmens wahrscheinlich stark reduzieren. Überdies entstehen Opportunitätskosten. Eine Übernahme bringt in der Regel aufgrund von Synergien zwischen Käufer und Zielunternehmen betriebswirtschaftliche Vorteile, die sich nun nicht realisieren lassen. Zudem trägt das inländische Unternehmen die vollen Prozesskosten, die im Verkaufsprozess entstanden sind.

Hinzu kommen ausserdem noch die direkten Verfahrens- und Beratungskosten, die dadurch entstehen, dass eine Übernahme der Investitionsprüfung unterliegt. Gemäss der RFA Investitionsprüfung werden diese Kosten bei grossen Übernahmen nicht ins Gewicht fallen, zumal diese in der Regel sowieso von spezialisierten Beratern begleitet werden. Bei kleineren Übernahmen dürften diese Kosten aber relativ gesehen stärker ins Gewicht fallen. Die RFA Investitionsprüfung geht jedoch davon aus, dass aufgrund der Investitionsprüfung zusätzlich entstehende Beratungskosten für die beteiligten Unternehmen nicht entscheidungsrelevant für oder gegen eine Transaktion sind. Werden die Beratungsdienstleistungen, die bei Übernahmen in Anspruch genommen werden, durch schweizerische Berater erbracht, entsprechen die direkten Beratungskosten deren Einnahmen.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Die Einführung einer Investitionsprüfung reduziert den internationalen Öffnungsgrad der Schweiz. Zudem vermindert sich die Attraktivität des Wirtschafts- und Investitionsstandorts Schweiz. Wenn gewisse ausländische Investitionen in inländische Unternehmen erschwert oder verhindert werden, wirkt sich dies negativ auf die Bereitschaft sowohl ausländischer als