Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/29: Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen · 39 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht

Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen

Überprüfungsbeschlüsse Einspruch erheben zu können. Der vorgeschlagene Schweizer Ansatz entspricht diesen Mindeststandards.

Der hier folgende Rechtsvergleich fokussiert auf OECD-Staaten. Dabei wird das Augenmerk insbesondere auf folgende Staaten gelegt: Australien, Deutschland, Kanada, Finnland, Frankreich, Italien, Japan, Neuseeland, Österreich, UK und USA.

2.1 Geltungsbereich

Die meisten OECD-Staaten mit einer Investitionsprüfung prüfen Investitionen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit (z. B. Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Japan, Neuseeland, Österreich, UK, USA). Somit wird i. d. R. nicht nur berücksichtigt, ob eine Investition eine Bedrohung für die militärische Kapazität darstellt, sondern beispielsweise auch, ob damit eine Gefährdung von kritischen Infrastrukturen einhergehen könnte. In den meisten Staaten wird nicht (abschliessend) definiert, was unter öffentlicher Ordnung oder Sicherheit verstanden wird, um der Prüfbehörde eine gewisse Flexibilität zu geben. In diesen Fällen gibt dann insbesondere die Praxis Aufschluss darüber, was der jeweilige Staat darunter versteht. Im OECD-Raum prüfen einige Staaten (Australien, Kanada, Mexiko, Neuseeland) zusätzlich auch wirtschaftliche Elemente25, zunehmend allerdings unter separaten Regelungen, die keine monetären Schwellenwerte vorsehen (z. B. Kanada und neuestens Australien und Neuseeland).

2.2 Kritische Sektoren

Die allermeisten Staaten eröffnen eine Prüfkompetenz nur für Transaktionen in bestimmten kritischen Sektoren, die abschliessend (Frankreich) oder exemplarisch (z. B. Australien, Italien, Japan, Neuseeland, Österreich) aufgeführt werden. Einige Staaten (Deutschland, Kanada, USA) eröffnen eine umfassende Prüfkompetenz für Erwerbe in allen Wirtschaftssektoren. In Deutschland werden diese Regeln ergänzt durch sektorspezifische Regelungen, die eine grössere Prüfdichte vorsehen (Meldepflichten, niedrigere Schwellenwerte etc.).

Abbildung 1: Relative Häufigkeit, mit welcher OECD-Staaten mit ihren Investitionsprüfungen bestimmte Sektoren erfassen

100%

90%

80%

70%

60%

50%

40%

30%

20%

10%

0%

Rüstungsgüter Dual-use-Güter Hochtechnologien

Persönliche Daten Kritische Infrastrukturen

Quelle: OECD; Hinweis: 100% ist die Anzahl der OECD-Staaten, die im entsprechenden Jahr über eine Investitionsprüfung verfügen.

Zu den kritischen Sektoren hinsichtlich der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, die von Investitionsprüfungen erfasst werden, gehört meist der Verteidigungssektor. In den vergangenen zwanzig Jahren kamen insbesondere auch kritische Infrastrukturen (insbesondere Telekommunikation, Transport, Energie, Wasser, Gesundheit, Verteilung von Nahrungsmitteln,

25 U. a. Kanada und Australien haben im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechende Vorbehalte angebracht.