Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/29: Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen · 39 Seiten

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Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen

Übernahmen verzichtet wird. Entsprechend sollen Wettbewerbsverzerrungen nur dann verhindert werden können, wenn sie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden oder bedrohen.

Die EU regelt gewisse und für den EU-Binnenmarkt relevante, von staatlichen Stellen ausgehende Wettbewerbsverzerrungen anhand ihres beihilferechtlichen Regelwerks. Aktuell prüft die EU diesbezüglich weiterzugehen und auch von ausländischen staatlichen Stellen ausgehende Wettbewerbsverzerrungen mit Auswirkung auf den EU-Binnenmarkt zu regeln (siehe den gegenwärtigen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission betreffend «Subventionen aus Drittstaaten»12). In der Schweiz gibt es kein horizontales Regelwerk betreffend von staatlichen Stellen ausgehende Wettbewerbsverzerrungen im Allgemeinen oder von sogenannten staatliche Beihilfen im Speziellen. Im Nachgang zum Scheitern der Verhandlungen über ein Institutionelles Rahmenabkommen mit der EU wird derzeit im Auftrag des Bundesrats geprüft, ob eine autonome Regelung staatlicher Beihilfen im Interesse der Schweiz wäre.

1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 202013 zur Legislaturplanung 2019– 2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 202014 über die Legislaturplanung 2019– 2023 angekündigt.

Die Vorlage ist im Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023–202515 nicht enthalten.

Sie ist eine unmittelbare Folge der Zustimmung des Parlaments zur Motion 18.3021 Rieder.

Die vorliegende Vorlage hat thematische Schnittstellen mit den folgenden Strategien des Bunderats, auch wenn keine dieser Strategien die Einführung einer Investitionsprüfung thematisiert:

• Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) 2018–202216

• Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken17

Es besteht ausserdem ein Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 16.498 Badran «Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller».18 Diese verlangt, strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft – namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie Gasnetze – dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 198319 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, sog. Lex Koller) zu unterstellen. Im Rahmen einer Investitionsprüfung wäre ein Erwerb grundsätzlich zu erlauben, ausser es kann dargelegt werden, dass er eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit der Schweiz darstellt. Im Gegensatz dazu sieht das Konzept der parlamentarischen Initiative 16.498 Badran das Umgekehrte vor: Gemäss dem Vernehmlassungsentwurf20 für eine Änderung des BewG soll ein Erwerb einer strategischen Infrastruktur der Energiewirtschaft grundsätzlich ausgeschlossen sein und nur dann bewilligt werden, wenn dadurch die gesamtwirtschaftlichen oder versorgungspolitischen öffentlichen Interessen der Schweiz gestärkt werden und keine staatspolitischen Interessen entgegenstehen. Entsprechend ist es für die Gewährleistung einer eindeutigen Zuständigkeit angezeigt, die Energiewirtschaft entweder

12 Abrufbar unter https://ec.europa.eu/info/index_de > Presseraum > Neue Verordnung gegen Verzerrungen durch drittstaatliche Subventionen.

13 BBI 2020 1777

14 BBI 2020 8385

15 Abrufbar unter: www.efv.admin.ch > Finanzberichte > Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan.

16 Abrufbar unter: www.babs.admin.ch > Weitere Aufgabenfelder > Schutz kritischer Infrastrukturen > Nationale SKI-Strategie.

17 Abrufbar unter: www.ncsc.admin.ch > NCS-Strategie > Strategie NCS 2018-2022.

18 Abrufbar unter: www.parlament.ch > 16.498.

19 SR 211.412.41

20 Vernehmlassungsunterlagen abrufbar unter: www.parlament.ch > Kommissionen > Sachbereichskommissionen > Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK > Berichte und Vernehmlassungen.