Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/29: Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen · 39 Seiten

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Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen

Wohlstand der Bevölkerung in der Schweiz von zentraler Bedeutung ist. Diese Politik gewährleistet den schweizerischen Unternehmen den Zufluss von Kapital und Wissen und trägt so zur Wertschöpfung sowie zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.6

Im Bericht «Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen» hat der Bundesrat vier Alternativen für das weitere Vorgehen zur Debatte gestellt und deren Stärken und Schwächen evaluiert: 1) Status Quo, 2) Status Quo mit weiterem Monitoring, 3) Einführung einer Meldepflicht, 4) Einführung einer Investitionsprüfung. Der Bundesrat hatte sich für die Alternative 2) Status Quo mit weiterem Monitoring ausgesprochen.

Unter der Alternative 2) wäre basierend auf den derzeit zur Verfügung stehenden Daten ein Monitoring durchgeführt und der Bericht zuhanden des Parlaments bis im Februar 2023 aktualisiert worden. Mit diesem Instrument hätte mit vertretbarem administrativen Aufwand ein allfälliger zukünftiger Handlungsbedarf aufgezeigt werden können.

Das Parlament hat den Bericht «Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen» und die darin dargestellten Alternativen während der Beratung der Motion 18.3021 Rieder diskutiert. Mit der Annahme dieser Motion hat das Parlament beschlossen, Alternative 4) Einführung einer Investitionsprüfung weiterzuverfolgen. Entsprechend diesem Auftrag schickt der Bundesrat den vorliegenden Vorentwurf für ein Investitionsprüfgesetz (VE-IPG) in die Vernehmlassung.

Die Investitionsprüfung soll dabei zielgerichtet, griffig und administrativ schlank ausgestaltet werden. Wichtig erscheint ferner, dass sich die Regelung durch eine möglichst hohe Transparenz, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit auszeichnet und die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Die Investitionsprüfung soll zudem mit den bereits bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar sein.

Das Ziel der Investitionsprüfung soll die Verhinderung einer Gefährdung oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren sein.

Andere mögliche, aber nicht verfolgte Ziele einer Investitionsprüfung

Es wären auch weitere Ziele denkbar gewesen, wie namentlich die staatliche Stützung und Förderung bestimmter Branchen oder Technologien zur Verhinderung eines Verlusts von Arbeitsplätzen oder eines Abzugs von Know-how. Insbesondere die folgenden beiden Gründe sprechen jedoch dagegen, dieses Ziel mit einer Investitionsprüfung zu verfolgen.

Erstens ist eine Investitionsprüfung weder ein geeignetes noch ein erforderliches Mittel für die Erreichung dieses Ziels. Wie im Bericht «Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen» ausführlich dargelegt, werden Arbeitsplätze und Technologievorsprung am wirkungsvollsten durch eine innovations- und wettbewerbsfreundliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen, einer Bildungs- und Forschungspolitik, welche den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung trägt, sowie einem angemessenen Schutz des geistigen Eigentums garantiert. Vielmehr bestünde die Gefahr, dass eine industriepolitisch motivierte Investitionsprüfung für protektionistische Zwecke missbraucht würde, welche sich mittel- und langfristig schädlich auf die Volkswirtschaft auswirkte. Von solchen Massnahmen hat der Bundesrat bisher ausdrücklich abgesehen.7

Zweitens schränken die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz den Handlungsspielraum bei der Einführung einer Investitionsprüfung ein (siehe hierzu die Ausführungen unter Ziff. 6.2). Eine Investitionsprüfung, die u. a. eine staatliche Stützung und Förderung bestimmter Branchen oder Technologien bezwecken und damit letztlich protektionistische Ziele verfolgen

6 Siehe Kapitel 2 im Bericht «Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen» (Fundort siehe Fussnote 5).

7 Siehe den Bericht des Bundesrates «Eine Industriepolitik für die Schweiz» vom 16. April 2014 in Erfüllung des Postulats 11.3461 Bischof, abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Das SECO > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen 2014 – SECO > Wettbewerbsfähige Schweizer Industrie.