Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 35 Seiten
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Totalrevision der Energieverordnung
desebene. Die Verfahren der Vorprüfung und Prüfung kantonaler Richtplaninhalte im Bereich erneuerbare Energien werden hingegen unverändert durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) geleitet (vgl. Art. 10 RPV [SR 700.1]), wobei die betroffenen Bundesstellen einbezogen werden.
Nach Absatz 2 haben die zuständigen Bundesstellen für das Einreichen der Stellungnahmen und Bewilligungen an den Guichet Unique zwei Monate Zeit, sofern für sie in einem anderen Bundeserlass nicht bereits eine entsprechende Frist vorgegeben ist (z.B. Art. 66 Abs. 1bisder Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt vom 23. November 1994 [VIL; SR 748.131.1]).
2. Abschnitt: Nationales Interesse
Art. 8 Wasserkraftanlagen von nationalem Interesse
Die bei Wasserkraftanlagen2 für das Erreichen des nationalen Interesses massgebenden Kriterien sind für Neuanlagen und bestehende Wasserkraftanlagen verschieden hoch ausgestaltet, da der Eingriff in die Landschaft bei bestehenden Anlagen ungleich kleiner und daher das nationale Interesse bereits bei kleineren Anlagen zu bejahen ist.
Ab einer bestimmten Grösse liegt eine Anlage per se im nationalen Interesse. Ausgehend von einem vom Bundesrat angestrebten Bruttozubau (ohne Pumpspeicherkraftwerke, inklusive Berücksichtigung der Restwassersanierung und der Sanierung Wasserkraft) bei Wasserkraft von 4600 GWh bis 2050 ergibt sich ein notwendiger jährlicher Zubau von 118 GWh. Für Wasserkraftanlagen scheint für das Erreichen des nationalen Interesses eine Schwelle, die knapp 20 Prozent des jährlichen Zubauziels entspricht, angemessen3. Damit befindet sich der Wert auch im Bereich von Schwellenwerten für das Erreichen des nationalen Interesses in anderen Bereichen (z.B. Förderstrategie Abwärmenutzung ≥ 20 Prozent des jeweiligen Jahresprogramm-Ziels4 oder Hartschotterversorgung ≥ 10 Prozent des schweizerischen Bruttobedarfs an Hartschotter5). Eine Neuanlage ist damit ab einer Produktionsleistung von 20 GWh pro Jahr (Abs. 1 Bst. a), eine erweiterte oder erneuerte Anlage ab 10 GWh/a (Abs. 2 Bst. a) im nationalen Interesse gemäss Artikel 12 EnG.
Steuerbare Anlagen können die Elektrizität bedarfsgerecht erzeugen, was eine gezielte Be- resp. Entlastung des Netzes ermöglicht und somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Netzstabilität leisten kann. Solche bedarfsgerecht steuerbaren Anlagen fallen daher bereits bei kleinerer Grösse als nicht steuerbare Anlagen unter das nationale Interesse. Die Steuerbarkeit bestimmt sich anhand der Anzahl Stunden Stauinhalt bei maximaler Leistung (Ausbauwassermenge). Als voll steuerbar gilt eine Anlage, wenn die Ausbauwassermenge für 800 Stunden Vollbetrieb ausreicht. Eine so steuerbare Neuanlage ist ab einer Produktionsleistung von 10 GWh/a im nationalen Interesse (Abs. 1 Bst. b). Bei erweiterten oder erneuerten steuerbaren Anlagen ist das nationale Interesse ab einer Grösse von 5 GWh/a und einer Ausbauwassermenge für 400 Stunden Vollbetrieb (Abs. 2 Bst. b) gegeben.
Zwischen nicht (Abs. 1 und 2 jeweils Bst. a) und vollständig steuerbaren (Abs. 1 und 2 jeweils Bst. b) Anlagen wird der massgebende Schwellenwert linear interpoliert (Abs. 3).
Für neue sowie erweiterte oder erneuerte Pumpspeicherkraftwerke, die ohnehin bedarfsgerecht produzieren können, bestimmt sich das nationale Interesse ausschliesslich anhand der Leistungsgrösse; ab einer installierten Leistung von 100 MW liegt ein Pumpspeicherkraftwerk im nationalen Interesse.
2 Der Anlagenbegriff lehnt sich an die im Einspeisevergütungssystem sowie bei den Investitionsbeiträgen vorgesehenen Definitionen an, wonach eine Anlage dann als selbstständige Einrichtung gilt, wenn sie über alle notwendigen technischen Einrichtungen für einen unabhängigen Betrieb verfügt.
3 Siehe Studie Kriterien für nationales Interesse des BFE (http://www.bfe.admin.ch/energiestrategie2050/06450/index.html?lang=de&dossier_id=05024).
4 http://www.bfe.admin.ch/dokumentation/publikationen/index.html?marker_suche=1&lang=de&ps_text=Geben%20Sie%20hier%20den%20Titel%20ein&ps_nr=&ps_date_day=Tag&ps_date_month=Monat&ps_date_year=Jahr&ps_autor=&ps_date2_day=Tag&ps_date2_month=Monat&ps_show_typ=no&print_style=yes&&start=4570
5 https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/13960.pdf