Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/6: Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe · 35 Seiten

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Totalrevision der Energieverordnung

Intelligente Gebäudelösungen oder dezentrale Batteriespeicher sind einige von vielen technischen Möglichkeiten, die durch Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch nachgefragt werden können. Gerade die Nutzung dezentraler Speicher erhöht den Eigenverbrauch und wird durch vereinfachende Massgaben zur Messung sowie für einen netzdienlichen Betrieb erleichtert. Es ist notwendig, dass der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gewisse Verantwortlichkeiten bezüglich Abrechnung und Messung des vor Ort produzierten Stromes im Innenverhältnis übernimmt. Insbesondere der Umstand, dass ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch Grundeigentümer, Anlagenbetreiber, Mieter und Pächter umfassen kann, führt zu Fragen. Um Missbräuche zu vermeiden, das Verhältnis zum Netzbetreiber zu klären sowie Ansprüche bzgl. Grundversorgung, Marktzugang und Preisbildung zu regeln, sind für Innen- und Aussenverhältnis des Zusammenschlusses Rahmenbedingungen notwendig. Mieter und Pächter sollen aufgrund ihrer regelmässig schwächeren Verhandlungsposition in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mit Grundeigentümern geschützt werden. Beim Zusammenschluss von Grundeigentümern besteht indessen kein gesetzlicher Schutzbedarf. Das revidierte EnG sieht für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch einheitliche spezifische Rechte und Pflichten vor, delegiert aber auch gewisse Kompetenzen an den Bundesrat (Art. 17 und 18 EnG).

2.5 Wettbewerbliche Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen

Neben der vorgesehenen Erhöhung der Mittel für die wettbewerblichen Ausschreibungen im Bereich Stromeffizienz („ProKilowatt“) soll das Förderinstrument auch durch die Aufnahme neuer Fördertatbestände ausgebaut werden (Art. 32 Bst. b und c EnG). In ausgewählten Fällen sollen künftig auch Effizienzmassnahmen in der bisher explizit ausgeschlossenen Elektrizitätsproduktion und -verteilung unterstützt werden (inkl. Förderung von Stromproduktion aus nicht anders verwertbarer Abwärme). Diese Effizienzmassnahmen reduzieren die Umwandlungsverluste bei elektrischen Anlagen (z.B. Generatoren, Transformatoren oder Stromzähler). Die EnV muss dazu nicht angepasst werden. Artikel 20 Absatz 2 der EnV hält allerdings fest, dass die Förderung von Massnahmen zur Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs von Endverbrauchern im Vordergrund steht.

Zwei neue Bestimmungen halten wichtige, in der Umsetzung bereits etablierte Verfahrensschritte der wettbewerblichen Ausschreibungen fest, namentlich für die Berücksichtigung und Auswahl der Eingaben (Art. 22) resp. für die Möglichkeit, Eingaben und Berichte der Projekt- und Programmträger unter Wahrung des Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisses zu publizieren (Art. 24 Abs. 4).

2.6 Geothermie-Garantien und Geothermie-Erkundungsbeiträge

Neu wird in Artikel 33 EnG das Förderinstrument Erkundungsbeitrag («Suchen und Finden» von Geothermie-Reservoiren) eingeführt. Dieses ergänzt das bereits heute bestehende Förderinstrument «Geothermie-Garantie». Der Erkundungsbeitrag federt im Voraus das Fündigkeitsrisiko markant ab, wodurch eine höhere Investitionsbereitschaft erzielt wird. Man kann entweder um den Erkundungsbeitrag für das «Suchen und Finden» ersuchen oder um die Geothermie-Garantie. Letztere bleibt bei Inanspruchnahme des Erkundungsbeitrags nur noch für die «Errichtung» erhalten, wobei der Schadenfall mit geringerer Wahrscheinlichkeit eintritt (Errichtung folgt nur nach erfolgreicher Erkundung). Das BFE vollzieht diese Förderinstrumente. Die jeweiligen Verfahren sind in Anlehnung an den Vollzug des bisherigen Förderinstruments der Geothermie-Garantie angelegt. Die Verfahren werden detailliert in den Anhängen 1 (Geothermie- Erkundungsbeiträge) und 2 (Geothermie-Garantien) geregelt. Mit diesen Förderinstrumenten werden die vom Parlament überwiesenen Motionen 11.3563 „Tiefe Geothermie. Schweizweite geologische Erkundung“, eingereicht von Ständerat Felix Gutzwiller, und 11.4027 „Aktionsplan für die Geothermie“, eingereicht von Nationalrätin Kathy Riklin, umgesetzt.