Vorlage VZAE

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 36 Seiten

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Anhang 1 (Art. 19)

Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen

1. Die Höchstzahlen der Kurzaufenthaltsbewilligungen, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen, werden insgesamt auf .......1 festgesetzt:

a. Höchstzahlen für die Kantone: .....

Zürich ..... Schaffhausen ..... Bern ..... Appenzell A.Rh. ..... Luzern ..... Appenzell I.Rh. ..... Uri ..... St. Gallen ..... Schwyz ..... Graubünden ..... Obwalden ..... Aargau ..... Nidwalden ..... Thurgau .....

Glarus ..... Tessin ..... Zug ..... Waadt .....

Freiburg ..... Wallis ..... Solothurn ..... Neuenburg ..... Basel-Stadt ..... Genf ..... Basel-Landschaft ..... Jura .....

b. Höchstzahl für den Bund: .....

2. Die Höchstzahlen gelten für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008.

3. Die durch die Änderung vom ........... 2007 der Verordnung des Bundesrates vom 6. Oktober 19862 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer freigegebenen, aber noch nicht ausgeschöpften Kontingente können weiterhin beansprucht werden. Sie werden der Höchstzahl des Bundes (Abs. 1 Bst. b) angerechnet.

1 Die genauen Höchstzahlen werden zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund des absehbaren Bedarfs festgelegt.

2 AS ..... 2006–3304