Vorlage VZAE

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 36 Seiten

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e. Protokoll vom … zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands [provisorischer Titel] (SR …; AS …; BBl …).

Art. 1a Unselbständige Erwerbstätigkeit

....

Art. 5 Einreiseerlaubnis

Wird ein Gesuch um eine Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung gutgeheissen und befindet sich die betroffene Person noch im Ausland, wird eine Ermächtigung zur Visumerteilung ausgestellt. Besteht keine Visumpflicht, wird auf Gesuch eine Zusicherung der Bewilligung ausgestellt (Einreiseerlaubnis).

Art. 71 Abs. 1

1 .... Das BFM berücksichtigt dabei die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 20026 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige.

Art. 83a Anerkennung von ausländischen Wegweisungsverfügungen

Ausländerinnen und Ausländer, die bereits aus einem Staat, der durch eines der Schengen-Assoziierungsabkommen7 gebunden ist, weggewiesen wurden, weil sie die Einreisevoraussetzungen nach Artikel 5 Absatz 1 Grenzkodex 8 nicht erfüllen, werden gestützt auf die Richtlinie 2001/40/EG des Rates vom 28. Mai 20019 über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen von den kantonalen Ausländerbehörden formlos zur Ausreise

6ABl. L 157 vom 15.6.2002, S. 1

7Abkommen vom 26. Okt. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der

Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (SR...); Übereinkommen vom 17. Dez. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in der Schweiz, in Island

oder in Norwegen gestellten Asylantrags (SR...); Abkommen vom 28. April 2005 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Dänemark über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung derjenigen Teile des Schengen- Besitzstands, die auf Bestimmungen des Titels IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft basieren (SR...); Abkommen vom 26. Okt. 2004 in Form eines Briefwechsels zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen (SR...).

8 ABl. L 105 vom 13.04.2006, S. 1

9 ABl. L 149 vom 2.06.2001, S. 34