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Vernehmlassung 2010/38: Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV) und Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) · 38 Seiten
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Landwirtschaft 916.441.22
bbis. Endpunkt: Verarbeitungsstadium in der Herstellungskette, ab welchem
ein Folgeprodukt kein spezielles Risiko für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt darstellt;
bter. Folgeprodukt: tierische Nebenprodukte, die durch einen oder mehrere
Schritte behandelt oder verarbeitet werden;
c. Heimtiere: Tiere, die von Menschen gehalten, aber nicht für den mensch-
lichen Verzehr zugelassen oder bestimmt sind;
d. Speisereste: Küchen- und Speiseabfälle, die aus Einrichtungen stammen,
in denen Lebensmittel mit tierischen Bestandteilen für den unmittelbaren Verzehr hergestellt werden, wie private Haushalte, Restaurants, Catering-Einrichtungen und Küchen, einschliesslich Gross- und Haushaltküchen; Speisereste gelten als roh, bis sie nach einer in Anhang 5 aufgeführten Methode verarbeitet wurden;
e. Stoffwechselprodukte: Harn sowie Pansen-, Magen- und Darminhalt;
f. Feststoffe: tierische Nebenprodukte, die durch Gitter in Abläufen oder
einen Vorklärprozess (Flotation oder Filteranlage) aus dem Abwasser von Lebensmittel- oder Entsorgungsbetrieben abgesondert werden;
g. Entsorgung: Sammeln, Zwischenlagern, Befördern, Verarbeiten, Verwer-
ten, Verbrennen und Vergraben von tierischen Nebenprodukten;
h. Anlagen: Einrichtungen, die dem Verarbeiten, Verwerten und Verbren-
nen von tierischen Nebenprodukten dienen;
i. Biogasanlage: gewerbliche Anlage, in der tierische Nebenprodukte unter
anaeroben Bedingungen biologisch abgebaut werden;
j. Kompostierungsanlage: gewerbliche Anlage, in der tierische Nebenpro-
dukte unter aeroben Bedingungen biologisch abgebaut werden;
k. Sammelstelle: Stelle zum Zwischenlagern von tierischen Nebenprodukten
vor deren Weiterverarbeitung;
l. Verarbeitetes tierisches Eiweiss: aus Material der Kategorie 3 gewonne-
nes tierisches Eiweiss, das nach den Vorgaben dieser Verordnung behandelt worden ist, ausser Blutprodukte, Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis, Kolostrum, Gelatine, hydrolysiertes Eiweiss und Dicalciumphosphat, Eier und Eierzeugnisse, Tricalciumphosphat und Kollagen;
m. Wassertiere: Fische der Überklasse Kieferlose (Agnatha) und der Klas-
sen Knorpelfische (Chondrichthyes) und Knochenfische (Osteichthyes) sowie Weichtiere (Mollusca) und Krebstiere (Crustacea);
n. Fischmehl: verarbeitetes tierisches Eiweiss von Wassertieren;
o. Imkereiprodukte: Honig, Bienenwachs, Gelée royale, Propolis und Pol-
len.