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Vernehmlassung 2010/38: Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV) und Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) · 38 Seiten

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Landwirtschaft 916.441.22

bbis. Endpunkt: Verarbeitungsstadium in der Herstellungskette, ab welchem

ein Folgeprodukt kein spezielles Risiko für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt darstellt;

bter. Folgeprodukt: tierische Nebenprodukte, die durch einen oder mehrere

Schritte behandelt oder verarbeitet werden;

c. Heimtiere: Tiere, die von Menschen gehalten, aber nicht für den mensch-

lichen Verzehr zugelassen oder bestimmt sind;

d. Speisereste: Küchen- und Speiseabfälle, die aus Einrichtungen stammen,

in denen Lebensmittel mit tierischen Bestandteilen für den unmittelbaren Verzehr hergestellt werden, wie private Haushalte, Restaurants, Catering-Einrichtungen und Küchen, einschliesslich Gross- und Haushaltküchen; Speisereste gelten als roh, bis sie nach einer in Anhang 5 aufgeführten Methode verarbeitet wurden;

e. Stoffwechselprodukte: Harn sowie Pansen-, Magen- und Darminhalt;

f. Feststoffe: tierische Nebenprodukte, die durch Gitter in Abläufen oder

einen Vorklärprozess (Flotation oder Filteranlage) aus dem Abwasser von Lebensmittel- oder Entsorgungsbetrieben abgesondert werden;

g. Entsorgung: Sammeln, Zwischenlagern, Befördern, Verarbeiten, Verwer-

ten, Verbrennen und Vergraben von tierischen Nebenprodukten;

h. Anlagen: Einrichtungen, die dem Verarbeiten, Verwerten und Verbren-

nen von tierischen Nebenprodukten dienen;

i. Biogasanlage: gewerbliche Anlage, in der tierische Nebenprodukte unter

anaeroben Bedingungen biologisch abgebaut werden;

j. Kompostierungsanlage: gewerbliche Anlage, in der tierische Nebenpro-

dukte unter aeroben Bedingungen biologisch abgebaut werden;

k. Sammelstelle: Stelle zum Zwischenlagern von tierischen Nebenprodukten

vor deren Weiterverarbeitung;

l. Verarbeitetes tierisches Eiweiss: aus Material der Kategorie 3 gewonne-

nes tierisches Eiweiss, das nach den Vorgaben dieser Verordnung behandelt worden ist, ausser Blutprodukte, Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis, Kolostrum, Gelatine, hydrolysiertes Eiweiss und Dicalciumphosphat, Eier und Eierzeugnisse, Tricalciumphosphat und Kollagen;

m. Wassertiere: Fische der Überklasse Kieferlose (Agnatha) und der Klas-

sen Knorpelfische (Chondrichthyes) und Knochenfische (Osteichthyes) sowie Weichtiere (Mollusca) und Krebstiere (Crustacea);

n. Fischmehl: verarbeitetes tierisches Eiweiss von Wassertieren;

o. Imkereiprodukte: Honig, Bienenwachs, Gelée royale, Propolis und Pol-

len.