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Vernehmlassung 2013/109: Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) · 39 Seiten

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Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten AS 2015

Art. 96 Anforderungen an die Räume, Einrichtungen und Anlagen

1Eine Grenzkontrollstelle muss über die Räume, Einrichtungen und Anlagen verfügen, die für die Durchführung der Kontrollen durch den grenztierärztlichen Dienst notwendig sind.

2Die Einrichtungen müssen räumlich so angeordnet sein, dass ein kontinuierlicher Arbeitsablauf ermöglicht wird, bei dem eine Verunreinigung der Sendungen ausgeschlossen und eine Trennung von kontrollierten und unkontrollierten Sendungen sichergestellt ist.

3Das EDI legt die Anforderungen an die Räume, Einrichtungen und Anlagen fest.

4Das BLV bestimmt, welche technischen Einrichtungen in den Grenzkontrollstellen vorhanden sein müssen.

Art. 97 Anpassungen

1Das BLV verlangt von den Flughafenhaltern eine Anpassung der Räumlichkeiten innerhalb angemessener Frist, wenn:

a. die Anforderungen an die Räume, Einrichtungen und Anlagen für bestimme Kategorien von Tieren oder Tierprodukten nicht mehr erfüllt sind; oder

b. ein erhöhtes Verkehrsaufkommen dazu führt, dass die Räumlichkeiten ihre Funktion nicht mehr erfüllen können.

2Erfolgen die Anpassungen nicht fristgerecht, gilt die Grenzkontrollstelle für die betroffenen Kategorien von Tieren und Tierprodukten bis zur Behebung der Mängel nicht mehr als zugelassen.

3Der Flughafenhalter hat die Fluggesellschaften darüber umgehend zu informieren.

3. Abschnitt: Informationssystem TRACES

Art. 98 Registrierung

1Die folgenden Behörden müssen im Informationssystem TRACES müssen registriert sein:

a. das BLV;

b. die Zollverwaltung;

c. die Amtsstellen der Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte;

d. die Amtsstellen der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker;

e. die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte;

f. die kantonalen Lebensmittelinspektorinnen und Lebensmittelinspektoren.

2Die Registrierung sowie die Aktualisierung und Löschung der Daten erfolgt durch das BLV.