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Vernehmlassung 2013/109: Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) · 39 Seiten
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Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten AS 2015
3. Verordnung vom 23. November 200555 über das Schlachten und die Fleischkontrolle
Art. 2
Sofern ein Bestimmungsland für die Ausfuhr von Fleisch besondere Anforderungen stellt und die Anerkennung von Ausfuhrbetrieben verlangt, gelten zusätzlich die Bestimmungen der Verordnung vom ...56 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten.
4. Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 199557
Art. 298 Abs. 2
2Es kontrolliert Tiere und Waren nach der Verordnung vom ...58 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten.
5. Verordnung vom .... 59 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren
Art. 1 Abs. 2
2Soweit diese Verordnung keine besondere Regelung enthält, sind die Verordnung vom ...60 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten und die Verordnung vom ...61 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen anwendbar.
Art. 23a Datenbekanntgabe
Die Transportgesellschaften sind verpflichtet, den Vollzugsbehörden bei Verdacht auf Widerhandlungen gegen die Tierseuchen- und Tierschutzgesetzgebung auf Anfrage die Daten zur betroffenen Halterin, zum betroffenen Halter oder zur ermächtigten Person herausgeben.
55 SR 817.190
56SR ...
57 SR 916.401
58SR ...
59 SR 916.443.14
60 SR ...
61 SR ...