Vorlage

Vernehmlassung 2007/19: Revision Lebensmittelrecht · 32 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 22Fedlex · Vorlage

2 Gesundheitsbezogene Angaben (einschliesslich Angaben zur Reduzierung von Krankheitsrisiken)

Werbebehauptung Voraussetzung für die Werbebehauptung

die sich auf reduzierten Antigen- anerkannten Messmethoden nachgewiesen oder reduzierten Allergengehalt werden und darf höchsten 1 Prozent der beziehen. Stickstoff enthaltenden Stoffe der

Anfangsnahrung ausmachen.

b. Auf der Kennzeichnung ist anzugeben, dass Säuglinge, die gegen intakte Proteine, aus denen die Nahrung hergestellt ist,

allergisch sind, diese nicht verzehren dürfen, es sei denn, dass in

anerkannten klinischen Tests der Nachweis der Verträglichkeit der Anfangsnahrung in mehr als 90 Prozent (Vertrauensbereich 95 Prozent) der Fälle erbracht wurde, in denen Säuglinge unter einer

Überempfindlichkeit gegenüber den Proteinen leiden, aus denen das Hydrolysat hergestellt ist.

c. Die oral verabreichte Anfangsnahrung sollte bei Tieren keine Sensibilisierung gegen die intakten Proteine, aus denen die

Anfangsnahrung hergestellt wird,

hervorrufen.

d. Zum Nachweis der behaupteten

Eigenschaften müssen objektive und wissenschaftlich nachgewiesene Angaben vorliegen.