Vorlage
Vernehmlassung 2007/19: Revision Lebensmittelrecht · 32 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 21Fedlex · Vorlage
Anhang 4 (Art. 17a Abs. 5)
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Säuglingsanfangsnahrung und Voraussetzungen, die eine entsprechende Werbebehauptung rechtfertigen
1 Nährwertbezogene Angaben
Werbebehauptung Voraussetzung für die Werbebehauptung
11 nur Lactose enthalten Lactose ist das einzige vorhandene Kohlen-
hydrat.
12 lactosefrei Der Lactosegehalt beträgt höchstens 2,5 mg/100
kJ (10 mg/100 kcal).
13 Zusatz von langkettigen, mehrfach Der Gehalt an Docosahexaensäure beträgt
ungesättigten Fettsäuren oder eine mindestens 0,2 % des Gesamtfettsäuregehalts. gleichwertige nährwertbezogene
Angabe in Bezug auf den Zusatz
von Docosahexaensäure
14 Nährwertbezogene Angabe
bezüglich des Zusatzes der
folgenden optionalen Zutaten:
141 Taurin Freiwillig zugesetzt in einer Konzentration, die
für die bestimmungsgemässe besondere Verwendung durch Säuglinge angemessen ist und den Bedingungen in Anhang 2 entspricht.
142 Fructo-Oligosaccharide und Freiwillig zugesetzt in einer Konzentration, die
Galacto-Oligosaccharide für die bestimmungsgemässe besondere Verwendung durch Säuglinge angemessen ist und den Bedingungen in Anhang 2 entspricht.
143 Nukleotide Freiwillig zugesetzt in einer Konzentration, die
für die bestimmungsgemässe besondere Verwendung durch Säuglinge angemessen ist und den Bedingungen in Anhang 2 entspricht.
2 Gesundheitsbezogene Angaben (einschliesslich Angaben zur Reduzierung von Krankheitsrisiken)
Werbebehauptung Voraussetzung für die Werbebehauptung
21 Verringerung des Risikos von a. Die Säuglingsanfangsnahrung muss den
Allergien auf Milchproteine. Bestimmungen von Anhang 2 Ziffer 22 In dieser Behauptung können genügen. Die Menge der Immunreaktionen Begriffe verwendet werden, hervorrufenden Proteine muss mit