Vorlage
Vernehmlassung 2007/19: Revision Lebensmittelrecht · 32 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
6 Allgemeine Hinweise auf die besondere Zweckbestimmung und die besonderen ernährungsphysiologischen oder physiologichen Eigenschaften eines Speziallebensmittels sind zulässig, wenn sie wissenschaftlich belegt werden können.
Art. 5 Abs. 2
2 Ein Lebensmittel gilt als lactosefrei, wenn das genussfertige Produkt weniger als 0,1 g Lactose pro 100 g oder 100 ml enthält.
Art. 6
Aufgehoben
Art. 10
Aufgehoben
Art. 11
Aufgehoben
Art. 12
Aufgehoben
Art. 14
Aufgehoben
Art. 15
Aufgehoben
Art. 17 Säuglingsanfangsnahrung: Definition und Anforderungen
1 Säuglingsanfangsnahrung sind Lebensmittel, die für die besondere Ernährung von gesunden Säuglingen (Kinder unter 12 Monaten) während der ersten Lebensmonate bestimmt sind und für sich allein den Ernährungsbedürfnissen dieser Säuglinge bis zur Einführung angemessener Beikost genügen.
2 Kein anderes Erzeugnis als Säuglingsanfangsnahrung darf als für sich allein den Ernährungsbedürfnissen gesunder Säuglinge während der ersten Lebensmonate bis zur Einführung einer angemessenen Beikost genügend in den Verkehr gebracht oder in anderer Weise als diese Bedingungen erfüllend ausgegeben werden.
3 Für Säuglingsanfangsnahrung gelten folgende Anforderungen:
a. Sie wird hergestellt aus:
1. den in Anhang 2 Ziffer 2 definierten Proteinquellen; und