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Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 39 Seiten

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Alkoholische Getränke 817.022.110

Art. 44 Ausschank

1Zum Ausschank von Fassbier sind nur Druckapparate (Bierpressionen) gestattet, bei denen komprimiertes Kohlendioxid oder Stickstoff verwendet wird.

2Der Anschluss der Druckgasleitung am Siphon oder Anstichkopf muss mit einem Rückschlagventil versehen sein.

3Mit den für Bier bestimmten Schenkhahnen dürfen keine anderen Getränke ausgeschenkt werden.

4Tropfbier und Bierreste dürfen nicht ausgeschenkt werden.

7. Kapitel: Spirituosen

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 45 Spirituosen

1Spirituosen sind alkoholische Flüssigkeiten, die zum Konsum bestimmt sind und besondere sensorische Eigenschaften aufweisen.

2Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen müssen Spirituosen einen Mindestalkoholgehalt von 15 Volumenprozent aufweisen.

3Sie werden durch eines der folgenden Verfahren gewonnen:

a. Destillation aus natürlichen vergorenen Erzeugnissen mit oder ohne Zusatz von natürlichen oder naturidentischen Aromastoffen;

b. Einmaischen von pflanzlichen Stoffen in Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, in Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs oder in einem Brand, mit oder ohne anschliessende Destillation;

c. Zusatz von natürlichen oder naturidentischen Aromastoffen, Zuckerarten oder anderen Süssungsmitteln oder sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs;

d. eine Kombination von Verfahren nach den Buchstaben a bis c;

e. Mischen einer Spirituose, die durch die Verfahren nach den Buchstaben a und b gewonnen wurde:

1. mit anderen Spirituosen,

2. mit Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs oder einem Brand im Sinne dieser Verordnung, oder

3. mit anderen alkoholischen oder alkoholfreien Getränken.

Art. 46 Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (Trinksprit)

1Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (Trinksprit) ist Alkohol, der durch Destillation aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen nach alkoholischer Gärung hergestellt wird.