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Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 39 Seiten
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817.022.110 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Art. 65 Brand aus Obsttrester
1Brand aus Obsttrester ist eine Spirituose, die ausschliesslich durch Gärung und Destillation von Obsttrester, ausgenommen Traubentrester, zu weniger als 86 Volumenprozent gewonnen wird. Eine erneute Destillation auf denselben Alkoholgehalt ist zulässig.
2Der Gehalt an flüchtigen Bestandteilen muss mindestens 200 g pro Hektoliter reinem Alkohol betragen.
Art. 66 Korinthenbrand oder Raisin Brandy
Korinthenbrand oder Raisin Brandy ist eine Spirituose, die ausschliesslich durch alkoholische Gärung und Destillation des Extrakts von getrockneten Beeren der Sorten «Schwarze Korinth» oder «Muscat of Alexandria» gewonnen und zu weniger als 94,5 Volumenprozent so destilliert wird, dass das Destillat das Aroma und den Geschmack der Ausgangsstoffe bewahrt.
Art. 67 Obstbrand
1Obstbrand ist eine Spirituose, die ausschliesslich durch alkoholische Gärung und Destillation einer frischen fleischigen Frucht oder des frischen Mostes dieser Frucht
– mit oder ohne Steine – oder von Beeren oder Gemüse gewonnen und zu weniger als 86 Volumenprozent so destilliert wird, dass das Destillat das Aroma und den Geschmack der destillierten Ausgangsstoffe bewahrt.
2Der Gehalt an flüchtigen Bestandteilen muss mindestens 200 g pro Hektoliter reinem Alkohol betragen.
Art. 68 Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein
1Brand aus Apfelwein oder Brand aus Birnenwein ist eine Spirituose, die ausschliesslich durch Destillation von Apfel- bzw. Birnenwein gewonnen und zu weniger als 86 Volumenprozent so destilliert wird, dass das Destillat das Aroma und den Geschmack der verwendeten Frucht bewahrt.
2Der Gehalt an flüchtigen Bestandteilen muss mindestens 200 g pro Hektoliter reinem Alkohol betragen.
Art. 69 Honigbrand
1Honigbrand ist eine Spirituose, die ausschliesslich durch Gärung und Destillation von Honigmaische gewonnen und zu weniger als 86 Volumenprozent so destilliert wird, dass das Destillat die sensorischen Eigenschaften der verwendeten Ausgangsstoffe aufweist.
2Er darf nur mit Honig gesüsst sein.