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Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 39 Seiten

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817.022.110 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

d. Der Geschmack von Bitterstoffen darf nicht dominierend sein.

e. Der Extraktgehalt darf nicht mehr als 1,5 g par 100 ml betragen.

Art. 75 Wodka

1Wodka ist eine Spirituose aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, die durch Gärung mit Hefe aus Kartoffeln, Getreide, aus Kartoffeln und Getreide oder aus anderen landwirtschaftlichen Rohstoffen gewonnen und so destilliert, rektifiziert oder diesen beiden Verfahren zugleich unterzogen wird, dass die sensorischen Eigenschaften der verwendeten Ausgangsstoffe und die bei der Gärung entstandenen Nebenerzeugnisse selektiv abgeschwächt werden.

2Eine erneute Destillation und eine Behandlung mit geeigneten Hilfsstoffen, einschliesslich der Behandlung mit Aktivkohle, sind zulässig, um dem Erzeugnis die besonderen sensorischen Eigenschaften zu verleihen.

3Das Enderzeugnis darf nur mit natürlichen Aromastoffen aromatisiert werden, die im Destillat aus den vergorenen Ausgangsstoffen vorhanden sind.

Art. 76 Durch Einmaischen und Destillation gewonnener [Name der

Frucht]-brand

1Durch Einmaischen und Destillation gewonnener [Name der Frucht]-brand ist eine Spirituose, die durch Einmaischen von in Ziffer 2 genannten Früchten oder Beeren in Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, Brand, Destillat aus derselben Frucht oder in einer Mischung von diesen und anschliessende Destillation zu weniger als 86 Volumenprozent gewonnen wird. Pro 100 kg eingemaischte Früchte oder Beeren werden höchstens 20 Liter Ethylalkohol, Brand oder Destillat zugesetzt.

2Der Brand darf nur aus den folgenden Früchten oder Beeren gewonnen werden:

a. Brombeeren (Rubus fruticosus auct. aggr.),

b. Erdbeeren (Fragaria spp.),

c. Heidelbeeren (Vaccinium myrtillus L.),

d. Himbeeren (Rubus idaeus L.),

e. rote Johannisbeeren (Ribes rubrum L.),

f. Schlehen (Prunus spinosa L.),

g. Vogelbeeren (Sorbus aucuparia L.),

h. Eberesche (Sorbus domestica L.),

i. Stechpalme (Ilex cassine L.),

j. Elsbeeren (Sorbus turminalis [L.] Crantz),

k. Holunder (Sambucus nigra L.),

l. Hagebutten (Rosa canina L.),

m. schwarze Johannisbeeren (Ribes nigrum L.),

n. Bananen (Musa spp.),