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Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 39 Seiten
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817.022.110 Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
2Für Schweizer Weine muss anstelle der Sachbezeichnung «Wein» die Bezeichnung der Klasse verwendet werden, der sie gemäss Artikel 63 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft4 angehören.
3Auf der Etikette von Schweizer Weinen der Klasse KUB/AOC muss zusätzlich der jeweilige geografische Ursprung angegeben werden.
4Auf der Etikette von Schweizer Weinen der Klasse «Landwein» muss zusätzlich die jeweilige geografische Herkunft angegeben werden.
5Auf der Etikette von Schweizer Weinen der Klasse «Tafelwein» muss zusätzlich «Schweizer» angegeben werden.
6Ausländischer Wein, der eine Ursprungsbezeichnung (GUB/AOP, KUB/AOC usw.) oder eine gemäss einer ausländischen Gesetzgebung geschützte geografische Angabe trägt, muss bei der Abgabe bezüglich Sachbezeichnung dieser ausländischen Gesetzgebung entsprechen.
7Die übrigen Weine dürfen nur die Sachbezeichnung «Wein» tragen, ergänzt durch die folgenden Angaben:
a. Farbe des Weins;
b. Jahrgang;
c. Traubensorte;
d. Produktionsland nach den Bedingungen von Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe c oder auf eine der folgenden Weisen:
1. «hergestellt in [Name des Landes, in dem die letzte Verarbeitung erfolgt ist] aus Weinen aus verschiedenen Ländern»;
2. «hergestellt in [Name des Landes, in dem die letzte Verarbeitung erfolgt ist] aus Trauben aus verschiedenen Ländern».
3. Kapitel: Traubenmoste und Likörwein
Art. 12 Traubenmost
1Traubenmost ist das flüssige Erzeugnis, das natürlicherweise oder durch physikalische Verfahren aus frischen Weintrauben gewonnen wird.
2Ein vorhandener Alkoholgehalt von bis zu 1 Volumenprozent ist zulässig.
Art. 13 Teilweise vergorener Traubenmost (Sauser, teilweise vergorener
Traubensaft)
1Teilweise vergorener Traubenmost ist das durch Gärung von Traubenmost gewonnene Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1 Volumenprozent und von weniger als drei Fünfteln seines Gesamtalkoholgehalts.